Foto: pixabay.com

Viele werden im neuen Jahr spürbar mehr Geld in der Tasche haben. Denn zum 1. Januar treten zahlreiche Neuregelungen in Kraft. Vor allem die verfügbaren Einkommen steigen damit – aber nicht nur.

Es gibt zum Beispiel mehr Kindergeld, der Soli entfällt für 90 % der Steuerzahler*innen, die Grundrente ist da und der Mindestlohn steigt. Allein die steuerlichen Verbesserungen können mehrere Hundert bis über 1.000 € zusätzlich in die Haushaltskasse bringen. Beispielrechnungen gibt es hier.

Außerdem gibt es deutlich mehr Geld für Zukunftsinvestitionen, für den öffentlichen Nahverkehr und die Förderung klimafreundlicher Alternativen zu CO2-Emmissionen.

Hier die Übersicht zu den wichtigsten Neuerungen:

Mehr Kindergeld: Für jedes Kind bekommen Familien jeden Monat 15 € mehr. Auch der Kinderfreibetrag wird entsprechend angehoben.

Mehr Netto vom Brutto: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 336 € auf dann 9.744 €. Und 2022 soll es eine weitere Erhöhung um 240 € geben. Das heißt: Mehr Geld in der Tasche, denn die Einkommensteuer wird erst oberhalb des Grundfreibetrags erhoben.

Über 90 % zahlen keinen Soli mehr: Ebenfalls spürbar mehr Geld für die Haushaltskasse bringt die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für rund 90 % der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen. Also zum Beispiel die Familie mit zwei Kindern bis zu einem Jahresbruttolohn von rund 151.000 €. Für weitere 6,5 % entfällt der Soli teilweise. Nur die 3,5 % mit den höchsten Spitzeneinkommen zahlen ihn weiter wie bisher.

Jetzt gibt es die Grundrente: Wer 33 Jahre hart gearbeitet und in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, dabei aber wenig verdient hatte, hat jetzt Anspruch auf die Grundrente. Ohne Bedürftigkeitsprüfung. Ohne, dass ein Antrag dafür gestellt werden muss. Das gilt auch für Frauen und Männer, die jetzt schon in Rente sind. Davon werden rund 1,3 Mio. Menschen profitieren – überdurchschnittlich viele in Ostdeutschland und zu ca. 70 % Frauen.

Der Mindestlohn steigt: Zum 1. Januar wird er auf 9,50 € angehoben. In Stufen erfolgt eine weitere Erhöhung auf dann 10,45 € (zum 1.07.2022).

Besser fürs Ehrenamt: Mit dem Jahressteuergesetz wird zum Beispiel ehrenamtliches Engagement zusätzlich gefördert – etwa durch die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 720 € auf 840 €. Und der Übungsleiterfreibetrag steigt von 2.400 € auf 3.000 €. Außerdem ist in dem Gesetz unter anderem geregelt, dass die Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen bis Ende Juni 2021 verlängert wird.

Alleinerziehende dauerhaft besser unterstützen: Bereits im Juni hatten wir im Konjunkturpaket den steuerlichen Entastungsbetrag für alleinerziehende Mütter und Väter für die Jahre 2020 und 2021 auf 4008 Euro mehr als verdoppelt. Im Jahressteuergesetz ist nur festgelegt, dass diese Regelung dauerhaft gelten wird.

Höhere Grundsicherung: Nach dem Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021 steigen die Regelsätze der Grundsicherung. Bis zu 45 € gibt es mehr. Demnach erhalten zukünftig:

  • Alleinstehende / Alleinerziehende: 446 € (+ 14 €), Regelbedarfsstufe 1
  • Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften: 401 € (+ 12 €), Regelbedarfsstufe 2
  • Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII): 357 € (+ 12 €), Regelbedarfsstufe 3
  • nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern: 357 € (+ 12 €), Regelbedarfsstufe 3
  • Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 373 € (+ 45 €), Regelbedarfsstufe 4
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren: 309 € (+ 1 €), Regelbedarfsstufe 5
  • Kinder von 0 bis 5 Jahren: 283 € (+ 33 €), Regelbedarfsstufe 6

Erhöhung des Behindertenpauschbetrags: Menschen mit Behinderungen sowie pflegende Angehörige werden steuerlich bessergestellt. Dafür wird der Behindertenpauschbetrag verdoppelt. Gleichzeitig wird auch der Pflege-Pauschbetrag von 924 € auf 1.800 € erhöht.

In die Zukunft investieren: Mit dem Bundeshaushalt 2021 bekämpfen wir die Folgen der Corona-Pandemie – und investieren gleichzeitig aber auch in die Zukunft unseres Landes. Für Investitionen sind 61,9 Milliarden € vorgesehen. Das sind über 23 Milliarden Euro mehr als noch 2019.

Arbeitsplätze sichern. Das ist vor allem jetzt in der Pandemie wichtig! Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz wird darum der vereinfachte und erhöhte Bezug des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die maximale Bezugsdauer beträgt nun 24 Monate. Die Sozialversicherungsbeiträge werden bis Ende Juni 2021 voll und danach hälftig erstattet. Das Kurzarbeitergeld wird außerdem ab dem 4. Monat auf 70 % (bzw. 77 %, wenn Kinder im Haushalt leben) und ab dem 7. Monat auf 80 % (87 % mit Kindern) erhöht.

Umweltfreundliche Autos lohnen sich: Mit der Reform der Kfz-Steuer werden umweltfreundliche Antriebe und sparsame Verbrenner weniger besteuert. Die Besitzer von großen PS-starken Autos – zum Beispiel SUVs – zahlen hingegen mehr. Denn: Der CO2-Ausstoß bei der Berechnung der Steuer wird nun stärker gewichtet. Wer bis Ende 2024 ein Auto neu zulässt, dessen CO2-Ausstoß unter dem Schwellenwert von 95 g/km liegt, erhält darüber hinaus in den kommenden Jahren (längstens bis Ende 2025) eine Steuervergünstigung von 30 € pro Jahr. Wer bis Ende 2025 ein neues Elektrofahrzeug anschafft, zahlt bis Ende 2030 überhaupt keine Kfz-Steuern. Dadurch werden klimafreundliche Fahrzeuge deutlich attraktiver.

Klimafreundliche Alternativen statt CO2-Emmissionen: Mit dem Brennstoff-Emissionshandelsgesetz kommt jetzt die erste Stufe der CO2-Bepreisung für fossile Kraftstoffe im Verkehr und für die Gebäudewärme (Öl und Erdgas). Für jede Tonne CO2 werden ab 1. Januar 25 Euro erhoben. Das fördert klimafreundliche Alternativen. Und die Einnahmen der CO2-Bepreisung fließen zum Beispiel über die Förderung klimafreundlicher Investitionen und die Senkung der EEG-Umlage direkt an die Bürgerinnen und Bürger zurück. Für einen sozialen Ausgleich sorgt die Erhöhung des Wohngeldes um 10 %. Für Fernpendler wird die Entfernungspauschale befristet bis Ende 2026 ab dem 21. Kilometer um 5 Cent erhöht. Zusätzlich machen wir uns dafür stark, dass die Belastung des CO2-Preises bei Mietwohnungen fair auf Mieter*innen und Vermietende aufgeteilt wird.

Mehr Geld für den öffentlichen Nahverkehr: Die Finanzhilfen des Bundes für den öffentlichen Nahverkehr werden von 332 Millionen € (2019) und 665 Millionen € (2020) auf jetzt 1 Milliarde € Euro erhöht. Das Geld ist für die Sanierung, den Ausbau und Neubau insbesondere des schienengebundenen Nahverkehrs vorgesehen.

Mehr Schutz für Steuerzahler*innen und Kleinanleger*innen: Mit der Umsetzung des so genannten EU-Bankenpaketes müssen krisenbedingte Verluste von Banken von deren Investoren getragen werden – und nicht mehr von den Steuerzahler*innen. Große Banken müssen dafür künftig einen Verlustpuffer von mindestens 8 Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten.

Gegen Hass und Hetze im Netz: Der so genannte strafrechtliche Schriftenbegriff wird modernisiert. Das ist notwendig, damit auch die digitale Verbreitung strafbarer Inhalte, wie zum Beispiel von volksverhetzenden Äußerungen oder Kinderpornographie, erfasst ist. Außerdem wird die Geltung der §§ 86, 86a (Verbreiten von Propagandamitteln und Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), § 111 (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten) und § 130 StGB (Volksverhetzung) bei Handlungen im Ausland erweitert.

Mehr Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen: Ab sofort ist beispielsweise strafbar, eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herzustellen oder zu verbreiten. Außerdem wird das so genannte Upskirting unter Strafe gestellt.