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Die Games-Welt ist für zahlreiche Betreiber inzwischen ein einträgliches Geschäft. In vielen Spielen generieren Anbieter durch „In-App-Käufe“ Zusatzeinnahmen. Der Kauf sogenannter „Lootboxen“ ist mittlerweile weit verbreitet. In diesen Belohnungsboxen gibt es Fähigkeiten, die dem Spielfortschritt dienen. Oftmals sind sie aber auch mit nicht relevanten Gegenständen gefüllt. In den Niederlanden und in Belgien gelten „Lootboxen“ als Glücksspiel und sind verboten.

Nordrhein-Westfalen geht deutlich unkritischer mit dem Phänomen um, bedauert Dennis Maelzer, kinder- und familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, der eine Kleine Anfrage zu dem Thema gestellt hat.

„Lootboxen heißt übersetzt Beutekisten. Die Beute ist in diesem Fall das Taschengeld von Kindern und Jugendlichen“, ist sich Maelzer sicher. Denn diese würden animiert, immer wieder neue Boxen zu kaufen. Ob ein relevanter Mehrwert dabei ist, sei Glückssache. Die Gesamtkosten eines Spiels würden so zur „Black Box“.

Wo können sich Eltern gezielt informieren? Das Familienministerium verweist auf den www.spieleratgeber-nrw.de. Eltern finden dort zwar eine kritische Auseinandersetzung mit den Lootboxen. Die Experten verweisen darin auf Games, in denen die Spielerinnen und Spieler gezielt Zwängen ausgesetzt werden, die zum Kauf von Lootboxen anregen. Dass es sich bei den Käufern aber zumeist um Minderjährige handelt, bleibt für die Anbieter in der Regel jedoch unproblematisch und folgenlos. Denn Verträge sind dann wirksam, wenn der Minderjährige das Entgelt vollständig aus seinem Taschengeld bezahlt hat.

„Aus Sicht des Verbraucherschutzes ist die fehlende Transparenz der Höhe möglicherweise anfallender Kosten kritisch zu sehen, die zu Beginn des Spiels meist nicht ersichtlich ist“, heißt es in der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage des SPD-Politikers. Bei Überschuldung lasse sich ein direkter Zusammenhang mit Games in der Regel nicht herleiten, gleichwohl: „Vereinzelt haben überschuldete Menschen davon berichtet, dass sie erhebliche Beträge für virtuelle Güter ausgeben. Wenn das der Fall ist, betrifft dies überwiegend jüngere Menschen.“

Während Familienminister Joachim Stamp (FDP) passend zur Weihnachtszeit darauf hinweist, den Jugendschutz bei digitalen Spielen zu beachten, kommt bei seinem Kabinettskollegen Andreas Pinkwart eine „E-Commerce Plattform“ in die engere Wahl des NRW-Gründerpreises, deren Geschäftsmodell auf „Lootboxen“ basiert. Einen Regelungsbedarf sieht die NRW-Landesregierung nicht. Die Slowakei sieht das anders und prüft derzeit ein Verbot.

„Auch Nordrhein-Westfalen sollte einen kritischen Blick entwickeln, wenn Minderjährigen durch glücksspielähnliche Formate das Geld aus der Tasche gezogen wird. Wir werden diese Frage auch zum Thema in einer Anhörung der Kinderschutzkommission zum Umgang mit Medien machen“, erklärt dazu Dennis Maelzer. Ein generelles Verbot sei sicherlich die schärfste Maßnahme, bessere Transparenzregeln oder eine Altersfreigabe ab 18 Jahren könnten jedoch auch dem Jugendschutz dienen: „Das muss politisch diskutiert werden. Lootboxen jedoch als vorbildhaftes Geschäftsmodell zu feiern, ist mit Sicherheit nicht der richtige Ansatz.“