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Wir stellen jetzt gesetzlich klar, dass Corona eine Störung der Geschäftsgrundlage ist, so dass Gewerbemieter einen Anspruch auf Reduzierung der Mieten haben.

Johannes Fechner:

“Weil Gewerbemieter unverschuldet durch die Geschäftsschließungen Umsatzeinbußen haben, braucht es Rechtssicherheit in der Frage, ob Corona eine Störung der Geschäftsgrundlage ist. Wir stellen jetzt gesetzlich klar, dass Corona eine Störung der Geschäftsgrundlage ist, so dass Gewerbemieter einen Anspruch auf Reduzierung der Mieten haben. Das ist für Einzelhändler und Gastronomen eine ganz wichtige Unterstützung in diesen schwierigen Zeiten.

Untersuchungen haben gezeigt, dass viele Vermieter sich gerade nicht auf Gespräche mit ihren Gewerbemietern eingelassen haben und es deshalb im Einzelhandel und der Gastronomie sonst nicht zur Reduzierung der Miete kommt.”