Beschäftigungsausschuss stimmt für Recht auf Nichterreichbarkeit: „Arbeitszeitgesetze einhalten“

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Die Abgeordneten des Beschäftigungsausschusses im Europäischen Parlament haben heute für die Trennung von Arbeitszeit und Freizeit gestimmt. Gabriele Bischoff, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten:

„Die COVID-19-Pandemie hat die Digitalisierung stark beschleunigt. Das stellt sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch Beschäftigte vor neue Herausforderungen. Für viele Menschen hat sich die Arbeit im Home-Office intensiviert, sie haben länger gearbeitet und Stück für Stück erlebt, wie die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben verwischen.

Ständig erreichbar zu sein, kaum Pausen machen zu haben und bis spät in den Abend oder gar am Wochenende zu arbeiten, setzt Beschäftigte unter enormen Stress und verstößt gegen geltende Arbeitsschutzbestimmungen. Wir fordern daher, dass die bestehenden Arbeitszeitgesetze eingehalten werden.

Darüber hinaus brauchen wir einen rechtlichen Rahmen, der in Zeiten der Digitalisierung die körperliche und geistige Gesundheit sowie das Wohlbefinden von Beschäftigten schützt. Die neuen Regeln müssen ihnen die Möglichkeit geben, ihr Recht wahrzunehmen, das Handy oder ihren PC außerhalb der Arbeitszeit abzuschalten.

Ich danke meinem Genossen Alex Saliba von der maltesischen Labour-Partei für seine hervorragende Arbeit am Recht auf Nichterreichbarkeit. Sein Bericht gibt ein klares Signal an die Kommission, schnellstmöglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dem ist eine ausführliche Debatte vorausgegangen. Die Mehrheit der Konservativen und Teile der der Liberalen lehnen verbindliche Regelungen ab. Am Ende hat sich heute die Vernunft durchgesetzt und die Mehrheit votierte für einen besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere im Homeoffice.“

Stimmt auch das Plenum des Europäischen Parlaments im Januar mit Mehrheit für diesen Initiativ-Bericht und die darin enthaltenen Arbeitsschutz-Regeln, erhöht das den Druck auf die EU-Kommission, ein entsprechendes Gesetz vorzulegen.