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Das Infektionsschutzgesetz wird auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt,  indem die Voraussetzungen und Grenzen von Grundrechtseinschränkungen konkretisiert werden.

Die  stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Bärbel Bas und Dirk Wiese, zum Infektionsschutzgesetz.

Bärbel Bas, stellvertretende Vorsitzende:

„Wir machen das Infektionsschutzgesetz fit für die nächsten Monate der Corona-Pandemie: Wir treffen Vorbereitungen für eine hoffentlich bald zur Verfügung stehende Impfung. Jeder, der sich impfen lassen will, muss auch Anspruch darauf haben. Wir erhöhen die Laborkapazitäten indem wir auch auf tiermedizinische Labore ausweichen.“

Dirk Wiese, stellvertretender Vorsitzender:

„Wir werden die notwendigen Maßnahmen auf eine sichere rechtliche Grundlage stellen und im Hinblick auf die Rechtsprechung fortwährend prüfen. Dabei gilt es aber auch sehr deutlich zu betonen, dass die bisher getroffenen Maßnahmen notwendig und auch verhältnismäßig sind. Wichtig ist, dass der Bundestag die Voraussetzungen und Grenzen von Grundrechtseinschränkungen konkretisiert. Wir wollen einen diesbezüglich erforderlichen Rahmen schaffen und im weiteren Verfahren insbesondere die Beteiligung des Parlaments in den Fokus nehmen.“