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Die Koalitionsfraktionen haben sich über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Sabine Dittmar und Johannes Fechner nehmen dazu Stellung.

„Die Koalition hat sich auf unsere Initiative für mehr Rechtssicherheit der Corona-Schutzmaßnahmen verständigt.

Mit einer präzisen Definition der epidemischen Lage konkretisieren wir die Voraussetzungen für die Schutzmaßnahmen. Die möglichen Schutzmaßnahmen sind zudem künftig im Gesetz definiert, was zu mehr Bundeseinheitlichkeit und Rechtsklarheit beitragen wird.

Die Befugnisse der Landesregierungen werden beschränkt, indem die Schutzmaßnahmen durch Rechtsverordnung nur befristet zulässig sind und begründet werden müssen. Auch ist gesetzlich festgeschrieben, dass gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen von Corona-Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen und insbesondere die Vermeidung der sozialen Isolation zu beachten sind.

Das waren zentrale Forderungen der SPD, um auch in der Krise die demokratische Kontrolle der Exekutive durch die Parlamente zu sichern. Die Bundesregierung wird darüber hinaus künftig gesetzlich verpflichtet, den Bundestag regelmäßig über die Entwicklung der epidemischen Lage zu unterrichten.

Auch weil in jüngerer Zeit durch zahlreiche Gerichtsurteile Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben wurden, war eine gesetzliche Konkretisierung notwendig, um die Akzeptanz und das Vertrauen der Bevölkerung zu erhalten.

Wir sind froh, dass wie von der SPD gefordert, grundlegende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes nächste Woche beschlossen werden können. Das schafft Rechtssicherheit und stärkt die Wirksamkeit für die notwendigen Corona-Schutzmaßnahmen und stabilisiert das Vertrauen der Bevölkerung.“