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Die EU-Kommission hat am Donnerstag, 12. November 2020, eine Strategie zum Schutz und zur Stärkung der Rechte von LGBTIQ-Personen vorgestellt.

Delara Burkhardt und Katarina Barley, Mitglieder der parlamentarischen, fraktionsübergreifenden „Intergroup“ des Europäischen Parlaments für die Rechte von schwulen, lesbischen, queer, trans-, bi- und intersexuellen Menschen:

Delara Burkhardt: “LGBTIQ-Personen werden überproportional häufig Opfer von Hassrede und Gewalt. Ich begrüße den Vorschlag der Kommission hiergegen vorzugehen und die Rechte von LGBTIQ-Personen stärker und einheitlich zu schützen. Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, des Geschlechtsausdrucks oder der Geschlechtsmerkmale hat keinen Platz in der Europäischen Gemeinschaft.“

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Strategie ist der Schutz sogenannter ‘Regenbogenfamilien’. Sie sind häufig mit gravierende Unterschieden konfrontiert, wenn es um die Anerkennung familiärer Bindungen in verschiedenen Mitgliedstaaten geht. Das führt vor allem bei Grenzübertritten oft zu Problemen und schränkt das EU-Recht auf Bewegungsfreiheit für diese Familien ein. Die gegenseitige Anerkennung der Elternschaft muss europaweit gewährleistet sein.“

Katarina Barley: “Der Minderheitenschutz ist Teil unserer europäischen Grundwerte und in den EU Verträgen verankert. LGBTIQ-Personen werden von einer besorgniserregenden Anzahl europäischer Regierungen stigmatisiert und gegängelt. Kommissarin Helena Dalli setzt mit der ersten EU-weiten LGBTIQ- Strategie ein wichtiges Zeichen gegen Ausgrenzung sowie Homo- und Transfeindlichkeit. Die Mitgliedsstaaten sind dazu aufgerufen, die Rechte von Minderheiten zu schützen, anstatt sie zu beschneiden.

Die LGBTIQ-freien Zonen in Polen sind ein erschreckendes Beispiel, wie fundamentale Grundrechte gebrochen werden. Es ist besonders besorgniserregend, wie rechtspopulistische Regierungen die Corona-Pandemie nutzen, um minderheitenfeindliche Gesetze durchzudrücken. Die geplante transfeindliche Gesetzgebung in Ungarn treibt das auf die Spitze. Die Kommission sollte alle verfügbaren Instrumente bis hin zu Vertragsverletzungsverfahren nutzen, um Mitgliedsstaaten für Grundrechtsverstöße zur Verantwortung zu ziehen.”