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Laut der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs am Mittwoch, dem 11. November 2020, werden Banken künftig die Haftung für missbräuchliche Zahlungen mit kontaktlosen Karten nicht auf ihre Kunden abschieben können.

Evelyne GEBHARDT, Verbraucherschutzexpertin der SPD im Europäischen Parlament und Mitglied des Binnenmarktausschusses, begrüßt das Urteil:

„Die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs beweist erneut, wie gut und effektive das europäische Verbraucherrecht ist. Der EuGH hat die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei kontaktloser Zahlung von Kleinbeträgen gestärkt. Um diese Methode in Zeiten des Corona-Virus zu unterstützen, haben Banken europaweit das Limit für PIN-lose Zahlungen von 25 auf 50 Euro erhöht. Immer mehr Händler und Händlerinnen fordern kontaktloses Zahlen, die öffentliche Hand empfiehlt es zum Schutz gegen die Übertragung des Coronavirus. Es ist einfach und praktisch, aber nicht gefahrenlos. Dank des Urteils werden Vebraucherinnen und Verbraucher künftig mehr Sicherheit haben, was im Fall eines Missbrauchs der eigenen Bankkarte geschieht. Besonders wichtig ist: Banken werden sich nicht mehr von der Haftung lossagen können, indem sie behaupten, dass das Sperren der Karte technisch unmöglich sei. Wenn der oder die Kundin den Verlust oder die missbräuchliche Verwendung der Karte gemeldet hat, dürfen für sie oder ihn keine finanziellen Folgen entstehen. Das Haftungsrisiko für nicht autorisierte, kontaktlose Zahlungen darf keinesfalls auf den Kunden abgewälzt werden. Das ist sehr begrüßenswert“.

Ausblick: Am Freitag, den 13. November legt die Europäische Kommission ihre Verbraucherschutzagenda vor, die unter anderem neue Regeln zur Stärkung von Verbraucherrechten als Folge der COVID-19-Krise vorsieht.