Einigung auf Rechtsstaats-Konditionalität in Europa

Gestern wurde eine wichtige Einigung zwischen dem Europaparlament und den Vertretern des Rates zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit erzielt. Zukünftig soll es ein Verfahren zur Kürzung von EU-Mitteln für Mitgliedstaaten geben, wenn die Kommission dort bestimmte Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit feststellt und der Ministerrat zustimmt.

Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Johannes Schraps, zuständiger Berichterstatter:

„Das war ein schwieriger Weg, nun nähern wir uns dem Ziel: Die Trilog-Einigung auf eine Rechtsstaatskonditionalität für den EU-Haushalt ist ein essentieller Schritt für den Schutz europäischer Werte. Die Entwicklungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass wir ein wirksames Instrument brauchen,  um Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in den Mitgliedstaaten zu schützen. Mit dem Antrag zum Schutz von Rechtstaatlichkeit und Demokratie in Europa haben wir dieses Anliegen im Deutschen Bundestag klar artikuliert.

Gemeinsam mit der Bundesregierung ist ein Mechanismus zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Europa eines der Hauptziele der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Selbst wenn im Trilog mit Rat und Kommission nicht alle Forderungen des Europaparlaments durchgesetzt werden konnten, wird dieses neue Instrument all denjenigen in Europa wehtun, die sich nicht an die gemeinsamen Werte halten wollen. Durch die vereinbarte zeitliche Straffung wird das Verfahren effizienter. Das zeigt: Die EU sieht nicht tatenlos zu, wenn in Europa rechtsstaatliche Grundprinzipien wie die Unabhängigkeit der Justiz angegriffen werden.

Wir hoffen, dass alle Mitgliedstaaten diese Einigung mittragen und die Verhandlungen zum Gesamtpaket des Mehrjährigen Finanzrahmens zügig abgeschlossen werden können. Gerade mit Blick auf die durch die Covid-19-Pandemie schwer getroffenen EU-Mitgliedstaaten ist rasches Handeln notwendig.”