Bundesminister Seehofer muss unzutreffende Dienstreiseregelung korrigieren

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Das Bundesinnenministerium möchte für Bundesbeschäftigte, die die Bahn auf Dienstreisen benutzen, die Kosten für einen zusätzlichen Sitzplatz aus Infektionsschutzgründen übernehmen. Dies ist nicht sachgerecht und zudem auch mit den Beförderungsbedingungen der DB AG unvereinbar.

Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin;
Detlef Müller, zuständiger Berichterstatter:

„Wir sind sehr irritiert, dass das von Minister Horst Seehofer geführte Bundesinnenministerium für die Bundesbeschäftigten, die die Bahn auf Dienstreisen benutzen, die Kosten für einen zusätzlichen Sitzplatz aus Infektionsschutzgründen übernehmen möchte.

Das Bundesinnenministerium sollte wissen, dass die Beförderungsbedingungen der DB AG den Erwerb eines zweiten Sitzplatzes gar nicht zulassen, Fahrkarten und Reservierungen sind an natürliche Personen gebunden.

Zudem ist das Bahnfahren auch auf längeren Strecken in Corona-Zeiten sehr sicher, dafür hat die DB AG umfangreiche Hygienemaßnahmen eingeführt. Dies belegt auch eine Studie der Charité Research Organisation.

Minister Seehofer muss schnellstens dafür sorgen, dass hierzu vom Bundesinnenministerium eine Richtigstellung erfolgt.“