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Arbeitsminister Heil will ein Recht auf Homeoffice einführen, wo es möglich ist. Es geht darum, Beschäftigten neue Freiheiten zu ermöglichen. So können Beschäftigte Beruf und Familie leichter zusammenzubringen. Und zugleich will der Arbeitsminister sie vor einer vollständigen Entgrenzung der Arbeit ins Privatleben schützen. Eben eine Arbeit, die zum Leben passt.

Einen Rechtsanspruch auf 24 Tage Homeoffice im Jahr sollen Beschäftigte künftig haben – sofern keine nachvollziehbaren Gründe dagegen sprechen. Das angekündigte „Mobile Arbeit Gesetz“ sieht vor, dass ein Arbeitgeber den Wunsch nach mobiler Arbeit nur dann ablehnen darf, wenn es dafür organisatorische oder betriebliche Gründe gibt.

Homeoffice ermöglichen, wo es machbar ist

„Dort, wo es möglich ist, sollen alle Angestellten einen gesetzlichen Anspruch von mindestens 24 Tagen pro Jahr für mobile Arbeit bekommen“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil der „Bild am Sonntag“. „Wenn beide Eltern einen Beruf haben, in dem mobiles Arbeiten machbar ist, kann nach meinem Vorschlag jede Woche abwechselnd ein Elternteil einen Tag von Zuhause arbeiten. Das erleichtert das Familienleben enorm.“ Der SPD-Vizevorsitzende begründete seinen Vorstoß auch mit den Erfahrungen der Corona-Zeit. „Das Virus hat uns gelehrt, dass viel mehr mobiles Arbeiten möglich ist als wir dachten.“ Mobiles Arbeiten gehöre fest zur modernen Arbeitswelt – und deshalb „braucht es dafür auch ein Gesetz“.

Für faire Regeln beim mobilen Arbeiten

Heil nahm zugleich die Union in die Pflicht: „Der Koalitionsvertrag sagt, wir sollen mobiles Arbeiten ermöglichen und übrigens auch die Beschäftigten besser absichern“, sagte er in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ am Sonntagabend. Der Minister betonte, dass Beschäftigte mit ihrem Arbeitgeber auch mehr als 24 Tage aushandeln könnten. Die 24 Tage seien eine Untergrenze. Beschäftigte und Arbeitgeber könnten sich darüber hinaus individuell in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen auf mehr Heimarbeit verständigen. „Alle Beschäftigten bekommen das Recht, mit ihrem Chef über mobiles Arbeiten zu verhandeln“, sagte Heil der „Bild am Sonntag“. Im ZDF ergänzte er, auch eine Arzthelferin könne zumindest teilweise von zu Hause arbeiten und etwa Abrechnungen machen.

Für Arbeitgeber sei es damit aber nicht mehr möglich, mobiles Arbeiten aus Prinzip abzulehnen. Darüber hinaus schreibe das Gesetz vor, dass die Arbeitszeit im Homeoffice digital dokumentiert werden müsse. „Auch im Homeoffice muss irgendwann Feierabend sein“, sagte Heil. Zudem müsse die gesetzliche Unfallversicherung weiter greifen: „Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst den Weg zur Arbeit. Auch beim mobilen Arbeiten soll zum Beispiel der Weg zur Kita oder Schule und von dorthin zurück ins Homeoffice versichert sein“, sagte Heil.

Studie: Beschäftigte schätzen Homeoffice

Das Bundesarbeitsministerium hat eine Studie zum Homeoffice in der Corona-Pandemie in Auftrag gegeben. Demnach haben in den Monaten Juli und August 36 Prozent der abhängig Beschäftigten im Homeoffice gearbeitet – das entspricht einer Gesamtzahl von rund 14,6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Im Vorjahreszeitraum lag der Anteil bei 24 Prozent. 87 Prozent derjenigen, die während der Pandemie zu Hause gearbeitet haben, seien „sehr zufrieden“ oder „zufrieden“ gewesen.

AOK: Weniger Krankheitstage, mehr Leistung

Die Zunahme bei der Homeoffice-Nutzung hat nach Einschätzung der AOK mit dazu beigetragen, dass sich während der Pandemie deutlich weniger Beschäftigte krank gemeldet haben. Dadurch sinke das Ansteckungsrisiko auf dem Arbeitsweg und im Büro. Und bereits vor der Pandemie sei die Tendenz erkennbar gewesen, „dass Beschäftigte im Homeoffice generell weniger Fehltage aufweisen“, sagte der Chef des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch. Er warnte aber, dass Heimarbeit die Tendenz fördere, trotz Erkrankung zu arbeiten. „Wer krank ist, sollte in jedem Fall beruflich pausieren. Halbkrank gibt es nicht.“