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Die von Bund und Ländern beschlossenen einheitlichen Regeln zu Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen schaffen Klarheit und erhöhen die Transparenz. Enttäuschend ist das Fortbestehen der Beherbungsverbote.

Die gesundheitspolitische Sprecherin, Sabine Dittmar, und die tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Gabriele Hiller-Ohm, zur gestrigen Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder:

„Es ist gut, dass sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs auf einheitliche Regeln zur Ausweitung der Maskenpflicht und zu Kontaktbeschränkungen in Abhängigkeit von den konkreten Infektionszahlen verständigt haben. Das schafft mehr Klarheit und erhöht die Transparenz von Entscheidungen in den Bundesländern. Wichtig ist auch die Unterstützung der Gesundheitsämter bei der Kontaktnachverfolgung.

Enttäuschend ist das Fortbestehen der Beherbergungsverbote. Sie sind mit Blick auf den Infektionsschutzes nicht begründbar und nur schwer umsetzbar. Beherbergungsunternehmen müssen bereits über durchdachte Hygienekonzepte verfügen, deren Einhaltung örtliche Behörden prüfen. Beherbergungsverbote führen zu erheblichen Einschränkungen für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Den Flickenteppich von unterschiedlichen Landesregelungen werden wir hier leider weiter behalten. Das ist schädlich für die in der aktuellen Situation so wichtige Akzeptanz von notwendigen Eindämmungsmaßnahmen in der Bevölkerung.“

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Die Entscheidung der Verwaltungsgerichte zum Beherbungsverbot zeigt, wie wichtig es ist, dass der Bundestag endlich konkretere Rahmenbedingungen für die Corona-Schutzmaßnahmen festlegt.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, zu den aktuellen Gerichtsentscheidungen zum Beherbergungsverbot:

„Die Entscheidung der Verwaltungsgerichte zeigt, wie wichtig es ist, dass der Bundestag endlich konkretere Rahmenbedingungen für die Corona-Schutzmaßnahmen festlegt. Der Bundestag muss über wesentliche Grundrechtseingriffe selbst entscheiden und der Regierung vorgeben, unter welchen Bedingungen Grundrechtseinschränkungen möglich sind, aber auch deren Grenzen aufzeigen. Weil die Verwaltungsgerichte zunehmend Rechtsverordnungen kippen, besteht dringender Handlungsbedarf.

Schutzmaßnahmen sind notwendig, aber sie müssen rechtmäßig sein und dazu brauchen wir im Infektionsschutzgesetz eine präzisere Rechtsgrundlage.“