Die SPD-Bundestagsfraktion möchte, dass sich das geplante Lobbyregister auch auf Einflussnahmen von Lobbyisten auf die Bundesregierung bezieht. Dazu gehört vor allem die sogenannte „exekutive Fußspur“. Das ist die Offenlegung von Treffen mit Lobbyisten in Bundesministerien sowie die Veröffentlichung ihrer Stellungnahmen. Das Bundesinnenministerium sieht jedoch keinen Grund dafür.
Matthias Bartke, Sprecher AG Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung:
„Nach Vorstellung des Bundesinnenministeriums soll die Bundesregierung zwar auch durch das Lobbyregister erfasst werden. Es will für die Bundesregierung jedoch nur ein Lobbyregister-light – insbesondere will das Bundesinnenministerium keine exekutive Fußspur.
Das Lobbyregister für die Bundesregierung muss aus zwei Teilen bestehen: aus der Registrierungspflicht für Interessenvertretung gegenüber den Bundesministerien und aus der exekutiven Fußspur. Das hat auch die vom Bundestag durchgeführte Sachverständigenanhörung ergeben.
Die SPD-Bundestagsfraktion will ein effektives Lobbyregister für die Bundesregierung, das wirklich Transparenz schafft. Wir benötigen keinen zahnlosen Tiger, von dem die Bundesregierung sogar geschont werden soll. Wir brauchen vor allem eine exekutive Fußspur, die die Einflussnahmen von Lobbyverbänden auf Gesetzgebungsprozesse auch in den Ministerien dokumentiert.“