Reform der Kfz-Steuer: Ein klares Signal für klimafreundlichere Mobilität

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Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die heute vom Finanzausschuss gebilligte Reform der Kfz-Steuer. Sie setzt ein deutliches Signal für einen nachhaltigeren und klimafreundlicheren Straßenverkehr und baut Bürokratie ab.

Michael Schrodi, zuständiger Berichterstatter:

„Die Kfz-Steuer für Pkw wird in Zukunft stärker an CO2-Ausstoß ausgerichtet. Ziel ist eine spürbare Lenkungswirkung hin zu emissionsärmeren und emissionsfreien Fahrzeugen. Die Reform der Kfz-Steuer ist ein weiterer Baustein zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030.

Ab dem 1. Januar 2021 wird bei der Kfz-Steuer der CO2-Ausstoß stärker gewichtet. Je höher die CO2-Emission, desto höher der Steuersatz: von zwei Euro je g/km in der Stufe eins (über 95 g/km bis zu 115 g/km) auf vier Euro je g/km in der Stufe sechs (über 195 g/km).

Zudem erweitern wir die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge auf Erstzulassungen bis zum 31. Dezember 2025. Die Steuerbefreiung wird bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Damit setzen wir einen zusätzlichen Anreiz für einen möglichst schnellen Umstieg auf reine Elektrofahrzeuge.

Außerdem fördern wir den Umstieg auf besonders emissionsarme Pkw mit Verbrennungsmotoren. Pkw mit einem CO2-Wert unter 95 g/km, die vom 12. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen werden, erhalten für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren eine Steuervergünstigung von 30 Euro pro Jahr, längstens bis zum 31. Dezember 2025.

Daneben bauen wir mit der Kfz-Steuerreform Bürokratie ab. Bei den vor allem von Handwerksbetrieben verwendeten leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht muss nicht mehr geklärt werden, ob sie auch zur Personenbeförderung genutzt werden können. Für sie gelten zukünftig einheitlich die gewichtsbezogenen Steuersätze für Nutzfahrzeuge. Damit entlasten wir kleinere und mittelständische Betriebe und unterstützen diese in der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Lage.“