Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP haben in der gestrigen Plenarsitzung einen Antrag der SPD-Fraktion in Landtag NRW abgelehnt, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden sollte, endlich die Kostenerstattung an die Kommunen für die Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen an die tatsächlichen Kosten anzupassen. Mit dem Antrag wurde auch die Forderung nach einer Weiterleitung der Bundesmittel für Integration von geflüchteten Menschen an die Kommunen in NRW abgelehnt.

Hierzu erklären Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Ibrahim Yetim, integrationspolitischer Sprecher:

Stefan Kämmerling: „Die Regierungsmehrheit und die Landesregierung lassen die 396 Städte und Gemeinden in NRW weiter auf über 70 Prozent der Kosten für Unterbringung, Versorgung und Integration von geflüchteten Menschen sitzen. Seit Ende 2018 liegt ein Gutachten vor, das ermittelt hat, welche Kosten den Kommunen tatsächlich für Unterbringung und Versorgung entstehen. Während das Land gegenüber 2016 aufgrund gesunkener Geflüchtetenzahlen über zwei Milliarden Euro weniger ausgeben muss, bleiben die Kommunen bei diesen Ausgaben nach Schätzungen der kommunalen Spitzenverbände auf 750 Millionen Euro sitzen.“

Ibrahim Yetim: „Vor Ort wird die Arbeit geleistet, die es braucht, damit geflüchtete Menschen menschenwürdig untergebracht und versorgt sind. Ohne Städte und Gemeinden kann auch Integration nicht funktionieren. Sprachkurse, Kindergärten und Schulen – all das organisieren und bezahlen die Kommunen. Dafür brauchen unsere Kommunen auch ausreichend Geld. Das Land hat aber klebrige Finger und behält das Geld vom Bund ein, das für die Integration gedacht ist. Das ist ein Bruch des Versprechens aus dem Wahlkampf 2017.“

Hintergrund:

Noch unter der SPD-geführten Landesregierung wurde mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, die den Kommunen tatsächlich entstehenden Kosten für Unterbringung und Versorgung untersuchen zu lassen. Der SPD-Innenminister hatte einen Wechsel einer pauschalen Kostenerstattung hin zu einer pro-Kopf-Kostenerstattung je zugewiesenem Asylbewerber eingeleitet. Die Untersuchung der tatsächlichen Kosten durch die Gemeindeprüfungsanstalt sowie die sich angeschlossene wissenschaftliche Bewertung durch die Universität Leipzig liegen seit spätestens Herbst 2018 vor. Die Landesregierung hatte gegenüber den Kommunen ursprünglich eine rückwirkende Anpassung der Kostenerstattung im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) zum 1.1.2018 zugesagt.

Im Landtagswahlkampf 2017 hatte die CDU versprochen, dass bei Regierungsübernahme die Mittel des Bundes für Integration vollständig an die Kommunen weitergeleitet werden. Im Jahr 2018 wurde lediglich ein Teilbetrag der sogenannten Integrationspauschale an die Kommunen ausgezahlt. In 2019 wurde die volle Summe ausgezahlt. Seit 2020 wird gar kein Geld aus der mittlerweile umbenannten Migrationspauschale an die Kommunen gezahlt. Das Land enthält den Kommunen auf diesem Weg 151,2 Millionen Euro vor.