Eine nicht nachweisbare Immunität kann nicht dokumentiert werden

Daran gibt es für uns nichts zu rütteln: “Es wird aufgrund des Antikörperstatus keinen Unterschied in den Freiheits- und Persönlichkeitsrechten geben”, erklärt Fraktionsvizin Bärbel Bas.

„Fakt ist: Eine Immunität kann noch nicht nachgewiesen werden. Wir wollen keinen Immunitätsausweis im Sinne eines Passierscheins einführen. Daran hat sich nichts geändert.

Wir wissen nicht, ob und wie lange jemand immun ist, bei dem Antikörper nachgewiesen werden können. Wir wissen auch nicht sicher, ob man trotz Antikörpern infektiös sein kann. Eine Immunität ist nach wie vor nicht nachweisbar, sie kann und darf daher auch nicht dokumentiert werden. Alles andere wäre leichtsinnig.

Fakt ist aber auch: Jeder kann sich schon jetzt Untersuchungsergebnisse von Ärztinnen und Ärzten aushändigen lassen. Eine Dokumentation von ärztlichen Ergebnissen ist üblich. Aus einer Immunitätsdokumentation darf aber keine Stigmatisierung entstehen: Eine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Menschen mit und ohne Immunität darf es nicht geben. Es wird aufgrund des Anitkörperstatus keinen Unterschied in den Freiheits- und Persönlichkeitsrechten geben.“