Nach intensiven Verhandlungen werden heute die Bundesgesetze zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik für die kommenden sechs Jahren verabschiedet. Natürlich ist das Ergebnis ein Kompromiss, aber es ist uns gelungen, endlich mit dem Ausstieg aus der Flächenprämie zu beginnen. Dies wird auf Dauer den Menschen, die in der Landwirtschaft arbeiten, der Natur und der Gesellschaft zu Gute kommen. Auch die Digitalisierung der Verwaltungsabläufe wird endlich in Angriff genommen.
Rainer Spiering, agrarpolitischer Sprecher:
„Direktzahlungen in der Landwirtschaft nur an den Flächenbesitz zu binden, war in der Gesellschaft niemandem mehr zu vermitteln und wurde auch von der Wissenschaft seit Langem scharf kritisiert. Hier sind wir nun mit den Ökoregelungen auf dem richtigen Weg. 25 Prozent der Direktzahlungen sind bestimmten freiwilligen Verpflichtungen vorbehalten, welche von der Landwirtschaft für Klima und Umwelt erbracht werden. Dies ist ein erster Schritt zur Verwirklichung unseres Grundsatzes ‚öffentliches Geld für öffentliche Leistungen‘.
Bei den Ökoregelungen ist es uns gelungen, die Förderung von Agroforstsystemen nicht nur auf Ackerland, sondern auch auf Dauergrünland zu ermöglichen. Außerdem wollten wir eine Weideprämie auch für Milchviehhalterinnen und Milchviehhalter auf den Weg bringen, um so gezielt etwas für Biodiversität durch Grünland und für mehr Tierwohl zu leisten. Das ist aber am Widerstand der Union gescheitert. Eine undifferenzierte Grünlandförderung hätte demgegenüber nur einen hohen Mittelabfluss bei geringem Nutzen bewirkt und wäre den Ergebnissen der Agrarministerkonferenz (AMK) zuwidergelaufen.
Es ist dem Verhandlungsgeschick der SPD-Agrarminister zu verdanken, dass auf der AMK am 25./26. März 2021 ein tragfähiger Kompromiss gefunden wurde. Dieser war in logischer Konsequenz auch die inhaltliche Grundlage für unsere Entscheidungen im Deutschen Bundestag.
Besonders erfreulich ist außerdem, dass mit den aktuellen Gesetzen endlich die Digitalisierung in der Landwirtschaft vorankommt. Der neue elektronische Agrarantrag sowie das digitale Prüfverfahren werden zu einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung und zu einer Entlastung bei den Landwirtinnen und Landwirten führen. Unser jahrelanger Kampf hierfür hat sich ausgezahlt.“