Der Deutsche Bundestag beschließt diese Woche ein Gesetzespaket, mit dem Verbrauchende besser vor falschen Bewertungen auf Plattformen, Abzocke auf Ticketbörsen oder bezahlten Rankings auf Vergleichsportalen geschützt werden. Auch der Schutz bei Kaffeefahrten und Haustürgeschäften wird verbessert und wir schaffen Rechtssicherheit für Influencer in sozialen Netzwerken.
Johannes Fechner, verbraucherschutzpolitischer Sprecher:
„Die SPD-Fraktion im Bundestag schafft Transparenz auf Online-Marktplätzen. Sie müssen unter anderem künftig informieren, ob es sich beim Anbieter um einen Unternehmer handelt oder nicht. Ticketbörsen müssen auch den ursprünglichen Originalpreis des Tickets angeben. Beim Vergleich von Waren oder Dienstleistungen müssen Plattformen über die Hauptparameter ihres Rankings und deren Gewichtung informieren und ob sie Provisionen erhalten. Bei Nutzerbewertungen darüber, ob und wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen tatsächlich von Verbraucherinnen und Verbrauchern stammen. Verbrauchende können so besser beurteilen, warum welches Produkt oben steht im Ranking und ob Bewertungen seriös sind. Damit schützen wir Verbrauchende vor Irreführung und Abzocke auf Online-Marktplätzen.
Influencer und Bloggerinnen müssen ein Posting nur dann als Werbung kennzeichnen, wenn es eine Gegenleistung gibt. Das schafft Rechtssicherheit und Verbrauchende können besser beurteilen, ob sie einer Empfehlung vertrauen wollen oder nicht.“
Karl Lauterbach, zuständiger Berichterstatter:
„Bei Kaffeefahrten verbieten wir den Vertrieb von Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und Finanzdienstleistungen. Wir verschärfen zudem die Anzeigepflicht der Veranstaltenden gegenüber der zuständigen Behörde und die Informationspflichten bei der Werbung. Damit schützen wir insbesondere ältere Verbrauchende, die hier immer wieder unter Druck gesetzt und über den Tisch gezogen werden.
Verbrauchende bekommen erstmalig einen Schadensersatzanspruch bei unlauteren geschäftlichen Handlungen wie irreführender Werbung.
Wenn ein Vertreter einfach an der Haustür klinget und es zu einem Vertrag kommt, darf dieser künftig keine Sofortzahlung über 50 Euro verlangen.“