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Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für eine Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes ein. Wir wollen sinnvolle Modernisierungen fördern und dabei Eigentümerrechte schützen.

Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher;
Michael Groß, zuständiger Berichterstatter:

„Wir wollen das Konfliktpotenzial innerhalb der Eigentümergemeinschaften reduzieren, Blockaden von Modernisierungen verhindern und mehr Klimaschutz ermöglichen.

Wir begrüßen die Regelungen im Regierungsentwurf, dass in Zukunft ein einzelner Wohnungseigentümer den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge, einen barrierefreien Umbau, Einbruchsschutz und einen Glasfaseranschluss von den anderen Eigentümern verlangen kann, wenn er die Kosten dafür selbst trägt. Das ist ein wichtiger Beitrag, um die klimafreundliche Elektromobilität zu fördern und sichere vier Wände zu schaffen.

Die Sachverständigenanhörung hat jedoch gezeigt, dass noch Präzisierungsbedarf beim Gesetzentwurf besteht. Die starke Verwalterstellung wollen wir einschränken. Wir wollen die Vertretungsbefugnis des Verwalters beschränken. Ohne Beschluss der Eigentümer soll der Verwalter nur Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung und ohne erhebliche Verpflichtungen für die Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) vornehmen dürfen. Vor wichtigen Vertragsabschlüssen soll der Verwalter den Beirat informieren. Anders als die Union wollen wir, dass ein Eigentümer Ansprüche unmittelbar gegen den Verwalter geltend machen kann, wenn der Verwalter der WEG einen Schaden zufügt. Leider blockiert die Union auch die Erhöhung der Pflichtversicherungssumme für Verwalter, die wir von 500.000 Euro auf 1 Million verdoppeln wollen. Auch die Einführung eines Sachkundenachweises für gewerbliche Verwalter halten wir für unabdingbar. Dass die Union auch den zur Sicherung von Qualität und Vertrauen notwendigen Sachkundenachweis blockiert, ist ärgerlich, weil es dafür keinen nachvollziehbaren Grund gibt. Es ist sehr ärgerlich, dass die Union damit wichtige Eigentümerrechte blockiert.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, nach der überstimmte Eigentümer Kosten von Baumaßnahmen zu tragen haben, wenn die Baumaßnahme dem Baustandard der umgebenden Häuser entspricht, wollen wir nicht. Denn das birgt die Gefahr, dass überstimmte Eigentümer Luxusmodernisierungen zu bezahlen haben, die sie nicht wollen. Die im Regierungsentwurf enthaltene Regelung, dass Maßnahmen, die sich amortisieren, mehrheitlich beschlossen werden können, begrüßen wir, weil dies der Bewältigung des bestehenden Sanierungsstaus und der klimapolitisch notwendigen energetischen Sanierung des Altbaubestandes dient.

Einvernehmlich haben wir uns zusammen mit BMJV und Union vorgenommen, die WEG-Reform sorgfältig aber zügig zu beraten. Ein weiteres Berichterstatter-Gespräch findet noch in der nächsten Sitzungswoche statt. Wenn die Union deshalb behauptet, Ministerin Lambrecht wolle das Gesetzgebungsverfahren durchpeitschen, ist das glatt gelogen.“