Es darf keine Doppelbesteuerung von Renten geben. Dies gilt sowohl für heutige als auch für künftige Rentnergenerationen. Die SPD-Fraktion im Bundestag spricht sich deshalb in der kommenden Legislatur für eine Einkommensteuerreform aus, bei der die steuerliche Abzugsfähigkeit von Rentenbeiträgen verbessert wird.
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Cansel Kiziltepe, zuständige Berichterstatterin:
„Der Bundesfinanzhof hat heute zwei Klagen zur doppelten Besteuerung von Renten abgewiesen. Eine solche Doppelbesteuerung liegt vor, wenn sowohl die Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen geleistet werden, als auch die darauf beruhende Altersrente der Besteuerung unterliegt.
Der Bundesfinanzhof hat erneut bestätigt, dass die nachgelagerte Besteuerung von Renten verfassungsgemäß ist. In seinen Urteilen hat das Gericht aber erstmals konkrete Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung von Altersrenten festgelegt. Anders als bisher von der Finanzverwaltung angenommen, dürfen der Grundfreibetrag, die Steuerfreistellung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und der Werbungskostenpauschbetrag nicht bei der Ermittlung des steuerfreien Rentenanteils berücksichtigt werden.
Trotzdem ist die Wahrscheinlichkeit, dass heutige Rentner der Doppelbesteuerung unterliegen gering. Das Risiko einer Doppelbesteuer besteht aber für künftige Rentnergenerationen.
Für die SPD-Fraktion im Bundestag ist klar, dass es weder für heutige, noch für künftige Rentnergenerationen zu einer Doppelbesteuerung ihrer Renten kommen darf. Die Finanzverwaltung muss nun prüfen, ob dies schon heute in Einzelfällen vorkommt. Um in Zukunft eine Doppelbesteuerung abzuwenden, muss in der kommenden Legislatur im Rahmen einer Reform der Einkommensteuer die steuerliche Abzugsfähigkeit von Rentenbeiträgen verbessert werden.“