Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) setzt Deutschland die Vorgaben der Europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie um und erhöht den Anteil Erneuerbare Energien im Verkehrsbereich bis 2030 auf 32 Prozent.
Nina Scheer, zuständige Berichterstatterin:
„Mit der THG-Quote werden Kraftstoffanbieter verpflichtet, den Treibhausgasausstoß ihrer Produkte um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Auf diesem Weg sollen die heute noch bestehenden wettbewerblichen Nachteile regenerativer Kraftstoffe ausgeglichen und der Umstieg auf Erneuerbare Energien im Verkehrsbereich forciert werden.
Im parlamentarischen Verfahren konnten noch wesentliche Verbesserungen am Gesetzentwurf zugunsten regionaler Wertschöpfung und regenerativer Ressourcen erreicht werden. So endet die umweltschädliche Palmöl-Förderung bereits 2023 statt 2026. Die Koalitionsfraktionen verständigten sich zudem auf einen früher und verstärkt ansetzenden Aufwuchs der Quote bis zum Jahr 2030 auf 25 Prozent. Das entspricht einem Anteil von 32 Prozent Erneuerbarer Energien. Die EU-Richtlinie sieht dagegen nur 14 Prozent vor.
Ebenfalls gelungen sei die Anrechenbarkeit von Wasserstoff aus biogenen Stoffen im Zuge von Abfallverwertung. Um künftige Entwicklungen technologieoffen im Blick zu behalten, wird die Bundesregierung regelmäßig einen Bericht zur Umsetzung der THG-Quote vorlegen.
Mit den nun im parlamentarischen Verfahren vereinbarten Änderungen ist es uns gelungen, die notwendigen CO2-Minderungen noch ambitionierter anzugehen und damit auch den Anforderungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts besser gerecht zu werden.“