Mehr als drei Viertel aller von der Polizei registrierten Hasskommentare sind rechtsextremistisch und Hass und Bedrohungen im Netz sind der Nährboden für tatsächliche Gewalttaten. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das heute vom Deutschen Bundestag beschlossen wird, treten wir dieser Entwicklung entschieden entgegen.
Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher;
Florian Post, zuständiger Berichterstatter:
„Wer im Netz hetzt und droht, wird künftig härter bestraft und effektiver verfolgt. Dafür wird das Strafrecht verschärft, indem der Straftatbestand der Bedrohung erweitert und der Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen deutlich erhöht wird. Antisemitische Tatmotive können zukünftig strafschärfend von den Strafgerichten berücksichtigt werden.
Besonderes Augenmerk bekommen Kommunalpolitiker. Bedrohung und Einschüchterung von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern und ihren Familien treffen unser demokratisches System in seinen Grundfesten. Wer sich oft ehrenamtlich für seine Mitbürger in der Kommunalpolitik engagiert, verdient besseren strafrechtlichen Schutz. Deshalb wird das für Beleidigungen von Menschen in öffentlichen Ämtern geltende höhere Strafmaß künftig auch für Kommunalpolitiker gelten.
Außerdem enthält der Gesetzentwurf Änderungen im Melderecht. Dadurch können Bürger, die sich gesellschaftlich engagieren und bedroht werden, leichter eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen und sich so vor Weitergabe ihrer Privatadresse schützen.
Zudem wird eine Meldepflicht der Betreiber sozialer Netzwerke für bestimmte strafbare Inhalte wie Mord- oder Vergewaltigungsdrohungen, Volksverhetzung oder Verbreitung von Kinderpornographie verankert. Damit wird ein effektiver Weg geschaffen, damit Hass-Straftaten konsequent vor Gericht gebracht werden können.“