SPD und CDU/CSU haben im Koalitionsvertrag vereinbart, sachgrundlose Befristungen und Kettenbefristungen einzuschränken. Nun hat Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Besonders in der aktuellen durch die Corona-Pandemie geprägten Situation benötigen Menschen Sicherheit im Beruf. Eine Eindämmung sachgrundloser Befristung ist überfällig.
Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Gabriele Hiller-Ohm, zuständige Berichterstatterin:
„Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ist schon lange eine sozialdemokratische Forderung. Befristungen mit und ohne Sachgrund schaffen besonders für junge Menschen massive Unsicherheiten. Sie erschweren die eigene Lebens- und Familienplanung. 2019 war fast jede zweite Neueinstellung befristet, 60 Prozent davon ohne Sachgrund. Das können wir nicht hinnehmen.
Der Gesetzentwurf von Bundesminister Hubertus Heil setzt den Koalitionsvertrag um. In Zukunft sollen sachgrundlose Befristungen auf eine Dauer von maximal 18 Monate begrenzt werden. Die Befristung kann dabei maximal einmal verlängert werden. Zudem dürfen Unternehmen mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent ihrer Belegschaft sachgrundlos befristen. Auch die problematischen Kettenbefristungen sollen angegangen werden: Bei Befristungen mit Sachgrund soll eine Höchstgrenze von fünf Jahren eingeführt werden.
Wir haben das Vorhaben gemeinsam im Koalitionsvertrag vereinbart. Hubertus Heil hat geliefert, der Gesetzentwurf liegt nun zur Prüfung im Kanzleramt. Die Corona-Krise hat für massive Unsicherheiten auf dem Arbeitsmarkt gesorgt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen nun Sicherheit. Daher setzen wir uns für eine rasche Umsetzung des Gesetzentwurfes im parlamentarischen Prozess ein.“