Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat für die Sitzung des Plenums am Freitag (26.03.2021) einen Antrag zur Entwicklung von Öffnungsszenarien für außerschulische Lern- und Begegnungsorte vorgelegt. So sollen unter entsprechenden Hygienekonzepten der Pandemiebetrieb in außerschulischen Lernorten ermöglicht werden.
Hierzu erklärt Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion:
„Diese Landesregierung muss endlich zwei Dinge anerkennen: Erstens, dass dieses Schuljahr kein normales Schuljahr ist – für niemanden. Zweitens, dass eine Definition von Bildung, die nur auf die formale Bildung in Kitas oder Schulen abzielt, viel zu kurz greift. Außerschulische Lernorte sind Teil der Lösung und nicht des Problems. Hier können Lerninhalte und das Lernen für Kinder und Jugendliche lebendig und durch die direkten Begegnung mit Fachkräften und anderen Kindern und Jugendlichen gestaltet werden.
Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche in dieser für alle Beteiligten anstrengenden Zeit aus dem häuslichen Umfeld ausbrechen, Neues ausprobieren und auch einfach wieder etwas erleben können. Deswegen brauchen wir jetzt Öffnungsperspektiven für außerschulische Lernorte. An sie sind dieselben Maßstäbe zu richten wie an die Schulen. Dies muss jedoch durch Rahmenbedingungen getan werden, damit sie vor Ort konkret angepasst und umgesetzt werden können. Im Idealfall ergibt sich hieraus ein Konzept, welches außerschulische Lernorte als wirksames Instrument zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie in den nächsten Monaten und Jahren würdigt und einbezieht.
Wir erwarten von der Landesregierung, endlich ein transparentes Konzept vorzulegen, in dem formales und non-formales Lernen Hand in Hand gehen. Dieses Konzept muss unterschiedliche Infektionslagen berücksichtigen und eine Perspektive mindestens bis zu den Sommerferien bieten. Schon jetzt muss überlegt werden, wie wir das nächste Schuljahr gestalten.“
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Hinweis: Das Schulgesetz sieht in Paragraph 5 ausdrücklich eine Öffnung von Schule vor. Die dort erwähnten Personen und Einrichtungen ihres Umfelds sowie die Träger öffentlicher und freier Jugendhilfe, der Religionsgemeinschaften und weiterer Partner sind bewusst nicht klar definiert. Diese Offenheit bietet die rechtliche Grundlage für eine Zusammenarbeit vom Stadttheater bis zur Tanzschule, vom Museum bis zur Jugendherberge oder von der Gedenkstätte bis zum Abenteuerspielplatz.