Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Beschränkungen des Einzelhandels („click and meet“) mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass die Landesregierung den gesetzgeberischen Spielraum überschritten habe. Die unterschiedliche Behandlung von Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkten auf der einen und dem restlichen Einzelhandel auf der anderen Seite erschließe sich nicht. Das Gericht kritisiert auch ausdrücklich, dass die Landesregierung die unterschiedliche Behandlung nicht einmal begründet habe.
Dazu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Wir brauchen noch heute eine neue Coronaschutzverordnung, die die handwerklichen Fehler der Landesregierung beseitigt. Ansonsten droht uns Chaos in unseren Geschäften. Wir werden daher zu diesem wichtigen Thema eine Aktuelle Stunde im Landtag beantragen.“