Als Konsequenz aus der Maskenaffäre fordert die SPD-Bundestagsfraktion umfangreiche gesetzliche Verschärfungen in den Bereichen Lobbyregister, Transparenzregeln, Strafrecht und Parteienfinanzierung.
Matthias Bartke, Sprecher der AG Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung:
„Nach den Ankündigungen von CDU und CSU, welche Konsequenzen sie aus der Unions-Maskenaffäre ziehen will, werden wir noch in dieser Woche mit folgenden Vorschlägen in die Gespräche mit dem Koalitionspartner gehen. Nur so können wir dem fatalen Eindruck entgegenwirken, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages käuflich wären. Unser Koalitionspartner ist gut beraten, wenn er unsere Vorschläge nicht länger zu blockiert.
Änderung des StGB
1. Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit (§ 108e StGB) soll künftig nicht mehr als Vergehen sondern als Verbrechen eingestuft werden. Die Mindeststrafe soll also auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöht werden.
Änderungen des Abgeordnetengesetzes (AbgG) und der Verhaltensregeln
2. Abgeordnete sollen künftig auch den Umfang ihrer Nebentätigkeiten angeben, nämlich wie viele Stunden diese Nebentätigkeiten im Monat oder im Jahr in Anspruch nehmen. Damit soll offengelegt werden, ob das Mandat immer noch im Mittelpunkt der Arbeit der jeweiligen Abgeordneten nach § 44a Abs. 1 AbgG steht.
3. Aktienoptionen sollen künftig anzeige- und veröffentlichungspflichtig werden und zwar unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben.
4. Abgeordnete sollen Unternehmensbeteiligungen bei Kapital- und Personengesellschaften künftig bereits ab fünf Prozent der Stimmrechte anzeigen müssen. Bislang gilt die Anzeigepflicht erst ab 25 Prozent Unternehmensbeteiligung.
5. Auch Einkünfte aus Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden) sollen anzeige- und veröffentlichungspflichtig werden.
6. Entgeltliche Lobbytätigkeiten neben dem Mandat wie beispielsweise die Politikberatung in Lobbyagenturen oder Unternehmen sollen verboten werden.
7. Für Mandatsträger soll ein Annahmeverbot für Spenden gelten.
8. Nebeneinkünfte von Abgeordneten sollen betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht werden.
Parteispenden und Lobbyregister
9. Für Parteispenden soll es künftig eine jährliche Höchstgrenze von 100.000 Euro pro Spender gelten. Die Veröffentlichungspflicht von Parteispenden soll von 10.000 Euro auf 2.000 Euro gesenkt werden. Zudem sollen wir Sponsoring im Parteiengesetz regeln.
10. Bei Gesetzgebungsvorhaben soll die Bundesregierung immer die Treffen von Lobbyisten in Bundesministerien und deren Stellungnahmen oder Forderungspapiere veröffentlichen (exekutiver Fußabdruck).“