Im Zusammenhang mit der sogenannten Maskenaffäre erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Bereits im Jahr 2014 hat die rot-grüne Landesregierung für die Ausweitung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung gesorgt. Aber die aktuelle Maskenaffäre zeigt, dass wir mit dem Strafrecht aktuell nicht weiterkommen. Auch eine freiwillige Selbstverpflichtung oder ein Lobbyregister reichen an dieser Stelle nicht aus. Die Verbindung von Abgeordnetentätigkeit und bezahltem Lobbyismus muss generell verboten werden.
Abgeordnetentätigkeit und bezahlter Lobbyismus schließen sich aus. Ich habe nichts dagegen, wenn Abgeordnete einer Nebentätigkeit nachgehen. Aber diese Nebentätigkeit darf nicht darin bestehen, politischen Einfluss gegen Geld zu verkaufen. Provisionen, Vorteile oder Jobs als Gegenleistung für Amtshandlungen sind daher nicht nur unanständig, sie beschädigen auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die gewählten Volksvertreterinnen und -vertreter.
Abgeordnete müssen immer Diener der Menschen und des Staates sein. Und Diener dürfen nicht zu Dealern werden. Deswegen werden wir uns dafür einsetzen, dass bezahlte Lobby-Tätigkeiten von Abgeordneten gesetzlich verboten werden.“