Kerstin Tack:
„Mit dem Gesetz stärken wir die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und wirken Diskriminierung entgegen. Wer beispielsweise auf einen Assistenzhund angewiesen ist, dem darf der Zutritt zu öffentlichen und privaten Räumlichkeiten nicht mehr verweigert werden. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung inklusive Gesellschaft.
Wir erweitern zudem das Budget für Ausbildung. Das ermöglicht künftig mehr Menschen, eine Berufsausbildung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung zu absolvieren. So können sie einfacher auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen.
Rehabilitandinnen und Rehabilitanden fällt die Eingliederung am Arbeitsmarkt oft besonders schwer. Hier gibt es künftig mehr Möglichkeiten der aktiven Arbeitsförderung, um die Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt zu erhöhen.“