Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits im August 2020 dafür plädiert, die Insolvenzantragspflichten bis Ende März 2021 auszusetzen. Die Unionsfraktion hatte sich gegen die Aussetzung über einen längeren Zeitraum ausgesprochen. Nun läuft die Aussetzungsfrist für die Insolvenzantragsfristen zum 31. Januar aus, ohne dass es Bundesminister Altmaier gelungen ist, die Auszahlung der gewährten Staatshilfen an die betroffenen Unternehmen rechtzeitig zu organisieren. Daher bedarf es dringend einer Verlängerung der Frist bis Ende März.
Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter:
„Es ist absolut notwendig, die bis zum 31. Januar 2021 beschlossene Aussetzung der Insolvenzantragspflichten zu verlängern. Wir sehen eine Aussetzung bis zum 31. März 2021 als erforderlich an. Es hat sich gezeigt, dass aktuell die staatlichen Novemberhilfen noch nicht an die betroffenen Unternehmen ausgezahlt sind und im Januar auch nicht mehr ausgezahlt werden. Ein ähnliches Bild zeichnet sich bei den Dezemberhilfen ab.
Wenn wir die Aussetzung der Insolvenzantragspflichten nicht verlängern, bedeutet das, dass Unternehmen, die berechtigt sind, Corona-Hilfen zu beantragen, trotzdem ab Februar Insolvenzantrag stellen müssten. Damit würden wir Unternehmen, deren Geschäftsmodelle ohne Corona-Pandemie grundsätzlich funktionieren, ‚über die Klinge springen lassen‘ und viele Arbeitsplätze gefährden. Das dürfen wir nicht geschehen lassen.
Ich appelliere deshalb an die Kolleginnen und Kollegen von der Unionsfraktion, gemeinsam mit uns die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflichten auf den Weg zu bringen.“