Zum Jahreswechsel haben Versicherte nun Anspruch auf eine elektronische Patientenakte ihrer Krankenkasse. Damit startet das moderne Kernstück der digitalen Versorgung der Versicherten von heute und morgen.
Bärbel Bas, stellvertretende Fraktionsvorsitzende;
Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin
„Es ist so weit, die elektronische Gesundheitsakte (ePA) steht auf individuellen Wunsch allen gesetzlich Versicherten ab der Jahreswende zur Verfügung. Der Versicherte wird mit der ePA zum Souverän seiner eigenen Gesundheitsdaten. Damit bricht in der Gesundheitsversorgung ein neues Zeitalter an. Die Sicherung der PatientInnendaten in der ePA erfolgt auf höchstem Datenschutzniveau.
In der elektronischen Akte können in Eigenregie Gesundheitsdaten sicher gesammelt und verwaltet werden. Inhaberinnen und Inhaber der digital bearbeitbaren e-Akte haben so zukünftig ihre Gesundheitsdaten selbst genau im Blick. Wichtige Informationen stehen mit der ePA immer dann zur Verfügung, wenn sie für eine weitere Behandlung gebraucht werden. Und der Versicherte entscheidet selbst, wer seine Daten sehen darf. So gehört beispielsweise der leidige Verlust von Gesundheitsbescheinigen mit einer ePA der Vergangenheit an. Ärztinnen und Ärzte müssen die Versicherten bei der Erstbefüllung der ePA unterstützen.
Die ePA kommt in mehreren Ausbaustufen. Während sich in 2021 bereits Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder speichern lassen, werden in 2022 dann das e-Zahnbonusheft, der e-Mutterpass oder auch der e-Impfpass als Anwendungen in die ePA Einzug halten.“