Vor dem Hintergrund der heutigen (09.12.2020) Anhörung zum Gesetzentwurf „Drittes Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (17/11162)“ erklärt Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die Sachverständigenanhörung hat deutlich gemacht, wie intransparent sich das bisherige Gesetzgebungsverfahren für den neuen Krankenhausplan Nordrhein-Westfalens darstellt. Der Prozess läuft hinter geschlossenen Türen ab. Eine Einbindung aller relevanten Akteure und Verbände fand von Anfang an nicht statt. Auch die Bürgerinnen und Bürger, die maßgeblich von einer Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft betroffen sein werden, wurden nicht mit einbezogen.
Das weitere Verfahren muss zwingend öffentlich debattiert werden, damit die Bevölkerung mitgenommen wird. Völlig unverständlich ist mir auch, dass die neue Krankenhausplanung schnell durchgepeitscht werden soll, obgleich die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Versorgungssystem in keiner Weise ausgewertet wurden und sich im Gesetzentwurf auch nicht wiederfinden.
Zurecht haben einige der Sachverständigen darauf hingewiesen, dass der Plan viel zu verfrüht kommt und die Krankenhausstruktur von NRW nicht mitten in der Pandemie umgeworfen werden kann. Schließlich wurde die Reform der Krankenhauslandschaft auch mit einem vermeintlichen Kapazitätsüberhang begründet. Corona zeigt aber gerade in der 2. Welle, dass Kapazitäten schnell erschöpft sind und im Ernstfall von größter Relevanz werden können.
Wir unterstützen daher die Volksinitiative „Gesunde Krankenhäuser in NRW – für ALLE!“, die ein patientenorientiertes, barrierefreies, wohnortnahes und bedarfsgerechtes, gemeinwohlorientiertes Gesundheitswesen fordert.“