Der Europäische Gerichtshof hat heute Klagen der polnischen und der ungarischen Regierungen gegen die revidierte Entsenderichtlinie abgelehnt.
Gabriele Bischoff, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten:
„Jetzt haben wir es Schwarz auf Weiß von den Richterinnen und Richtern des EuGH: Die Verbesserung der europäischen Entsenderichtlinie von 2018 entspricht den EU-Verträgen. Der Gerichtshof stärkt damit eines der wichtigsten europäischen Sozialgesetze der vergangenen Legislaturperiode und so den Arbeitnehmerschutz. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die zeitweise in einem anderen EU-Land arbeiten, müssen dort zu gleichen Bedingungen entlohnt werden wie Einheimische, wenn sie länger dort tätig sind. Das war eine der wichtigsten Änderungen der Reform. Auch Kosten für Reisen, Unterbringung und Verpflegung entsandter Kräfte dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden.
Dass entsandte Beschäftigte bisher oft schamlos ausgebeutet werden, muss endlich aufhören. Die Reform der Entsenderichtlinie schützt nicht nur die betroffenen Beschäftigten, sondern außerdem bestehende Tarifstandards – auch in Deutschland – und somit Unternehmen vor unlauterem Dumping-Wettbewerb. Das ist ein großer Schritt hin zu einem faireren europäischen Arbeitsmarkt.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kämpfen für das Prinzip ‘gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘. Wichtig ist zudem, dass die EU-Mitgliedstaaten ausreichend Mittel für Personal bereitstellen, um diese Regeln für Beschäftigte auch kontrollieren zu können. Zudem dürfen die sinnvollen Vorgaben der Entsenderichtlinie nun nicht von verwaschenen Gesetzen zur Sozialversicherung unterminiert werden.”
Bei einer Entsendung gilt nach den neuen Regeln 12 oder 18 Monate das Arbeitsrechts des Heimatstaates, danach greift das Arbeitsrecht des Beschäftigungslandes. Betroffen sind nach Daten der EU-Kommission mehr als zwei Millionen mobile Beschäftigte in Europa.