Wir wollen diejenigen schützen, die staatlich angeordnet, coronabedingt ihre Geschäfte schließen müssen. Auch Vermieter haben sich angemessen an dem Risiko der Pandemie zu beteiligen. Eine Klarstellung im Mietrecht soll hier Abhilfe schaffen.
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Michael Groß, zuständiger Berichterstatter:
„Wir begrüßen außerordentlich den neuen Vorstoß von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, eine Klarstellung zur Anwendbarkeit des § 313 BGB ins Gesetz zu schreiben und ein beschleunigtes Verfahren einzuführen. Damit kann einfacher und schneller dargelegt werden, dass die jeweilige Geschäftsgrundlage coronabedingt gestört ist. Wenn die Risikoverteilung ausschließlich zulasten des Gewerbemieters ausfällt, soll dieser einen Anspruch auf Vertragsanpassung haben. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die notwendige Klarstellung vehement eingefordert. Wir fordern CDU/CSU auf, das Vorhaben mitzutragen und damit einen gemeinsamen Beitrag für Stärkung der Gewerbetreibenden auf den Weg zu bringen.
Viele Gewerbetreibenden haben derzeit pandemiebedingt Schwierigkeiten, ihren Pacht- und Mietverpflichtungen vollumfänglich nachzukommen. Der Kündigungsausschluss aus dem Frühjahr ist zum 30. Juni 2020 ausgelaufen. Er war ein erster schneller Schritt zum Schutz der Gewerbetreibenden. Nur einige wenige haben allerdings von dieser Regelung Gebrauch gemacht und stattdessen auf Rücklagen zurückgegriffen, weil sie keine Mietschulden in zukünftige Geschäftsjahre tragen wollten. Wir brauchen darum eine nachhaltigere Lösung, um Corona bedingte Insolvenzen abzuwenden.
In der Pandemie haben wir Gewerbetreibende nachhaltig entlastet. Maßnahmen des Mietrechts werden flankiert von erleichtertem Zugang zu Sozialleistungen sowie spezifischer Wirtschaftsförderung für Betroffene. Insbesondere für die temporären Schließungen im November hat der Bund den erfassten Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen außerordentliche Wirtschaftshilfe gewährt, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Es kann aber nicht sein, dass ein Großteil der steuerfinanzierten Novemberhilfen bedingungslos an Immobilienfonds weitergetragen wird. Auch Vermieter haben sich angemessen an dem Risiko der Pandemie zu beteiligen.“