Arbeitsminister Laumann hat in der heutigen (12.11.2020) Plenardebatte zu einem Antrag der SPD-Fraktion im Landtag NRW zum Thema Arbeitsschutzkontrollgesetz in der Fleischindustrie eine überraschende Kehrtwende vollzogen. Während er seit Monaten fordert, dass der Gesetzentwurf zur Verbesserung des Arbeitsschutzes in der Fleischindustrie schnellstmöglich und unverändert in Kraft treten soll, ruderte er heute zurück. Nach Laumanns Meinung müsste das Gesetz mehr Ausnahmen vorsehen, zum Beispiel für die fleischveredelnden Betriebe.
Hierzu erklärt Josef Neumann, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:
„Heute ist der Arbeitsminister vor der Fleischlobby eingeknickt. Für die SPD-Landtagsfraktion ist das ein weiterer Beleg dafür, dass die Landesregierung plan- und ziellos handelt. Für die Beschäftigten in der Fleischindustrie sind das schlechte Nachrichten, weil Ausnahmen die schlechten Arbeitsbedingungen weiter zementieren. Wir werden deswegen alles dafür tun, dass der Gesetzentwurf noch dieses Jahr und ohne Schlupflöcher verabschiedet wird! Daran wird sich auch Karl-Josef Laumann zu messen haben.“
Hintergrund:
Eigentlich hätte der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) bereits im Oktober 2020 beschließen sollen. Doch CDU und CSU ließen das Thema kurzfristig von der Tagesordnung nehmen. Diese Blockadehaltung muss ein Ende haben! Dabei geht es um mehr Arbeitsschutz für die Beschäftigten in der Fleischindustrie. Wir haben – unabhängig von der Corona-Pandemie – schon frühzeitig auf die unerträglichen Zustände im fleischverarbeitenden Gewerbe hingewiesen:
•Die Beschäftigten leiden unter den schlechten Arbeitsbedingungen und der schlechten Entlohnung.
•Der Gesundheitsschutz wird nicht ausreichend eingehalten.
•Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen gehören zur Tagesordnung.
•Die Menschen, die nach Deutschland gekommen sind, um in der Fleischindustrie zu arbeiten, sind unter menschenunwürdigen Bedingungen untergebracht.