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Die EU-Kommission hat rechtliche Schritte gegen das umstrittene britische Binnenmarktgesetz eingeleitet. Das Gesetz wurde am Dienstag vom britischen Unterhaus beschlossen und soll Teile des bereits gültigen Austrittsvertrags aushebeln.

Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament und Mitglied der UK-Koordinierungsgruppe:

„Es ist richtig und wichtig, dass die Europäische Kommission in diesem Fall konsequent handelt und jeglichen Spielraum im Keim erstickt. Ein Vertrag ist ein Vertrag und Vertragsbruch muss geahndet werden. So sind unsere Spielregeln und daran müssen sich auch ein Boris Johnson und die britische Regierung halten. Hier geht es um unsere Werte und Prinzipien. Da gibt es keine Rabatte. Alles andere wäre auch unglaubwürdig gewesen. Wir lassen uns nicht zum Spielball machen. Wie bisher, werden wir trotzdem sachlich und konstruktiv über ein künftiges Abkommen verhandeln. Klar ist allerdings: Das britische Binnenmarktgesetz schwingt wie ein Damoklesschwert über den Verhandlungen. Das Europäische Parlament wird keinem wie auch immer gearteten Abkommen zustimmen, solange das Binnenmarktgesetz im Raum steht.“

Katarina Barley, Vizepräsidentin des Europäischen Parlament, Mitglied der informellen EU-UK-Freundschaftsgruppe:

„Die britische Regierung verletzt internationales Recht mit Ansage. Das darf sich die EU nicht gefallen lassen. Die Entscheidung der Kommission für ein Vertragsverletzungsverfahren ist folgerichtig. Die kostbarste Währung bei Verhandlungen ist gegenseitiges Vertrauen. Mit ihrem Rechtsbruch verspielt die britische Regierung wichtiges Vertrauen aufseiten der EU, das wird auch die Verhandlungen über die künftige Partnerschaft weiter belasten. Wenn ein Vertragspartner sich nicht an Vereinbartes hält, wie kann man ihm vertrauen, dass er künftige Verträge nicht auch bricht?“

Die EU-Kommission hatte der britischen Regierung ein Ultimatum bis Mittwoch gesetzt, die umstrittenen Klauseln des Binnenmarktgesetzes zurückzunehmen. Die britische Regierung hat nun einen Monat Zeit, um auf den formellen Beschwerdebrief der EU-Kommission zu reagieren.