Anlässlich der heutigen (30.09.2020) Pressekonferenz der Sozialverbände LAG Selbsthilfe NRW, Sozialverband VdK und Sozialverband Deutschland zum Änderungsgesetz der Landesregierung zur Landesbauordnung, insbesondere mit Blick auf den barrierefreien Wohnungsbau, erklärt Andreas Becker, baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Das in der heutigen Pressekonferenz von den Sozialverbänden abgegebene Alarmsignal muss der Landesregierung endlich zu denken geben. Wohnungsbau besteht nicht nur aus Kostensenkung und Renditemaximierung, sondern auch aus sozialer Verantwortung für die Menschen in unserem Land.
Mit Blick auf die Behindertenrechtskonvention der UN ist klar, dass beim Wohnungsbau selbstverständlich auch die Bedarfslagen behinderter Menschen berücksichtigt werden müssen. Die Landesregierung in Person von Landesbauministerin Scharrenbach tut jedoch das Gegenteil. Denn mit dem Entwurf des Änderungsgesetzes zur Landesbauordnung von 2019 wird deutlich, dass der barrierefreie Wohnungsbau noch weiter geschwächt wird als es schon mit der Landesbauordnung 2019 selbst geschehen ist.
So eröffnet die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe wie »ohne größeren Aufwand« oder »im erforderlichen Umfang«, dass die im § 2 der Landesbauordnung löbliche Definition von Barrierefreiheit in der Praxis problemlos umgangen werden kann. Auch dieses Beispiel zeigt, dass es der Landesregierung an sozialer Verantwortung für die Lebenslagen der Menschen in Nordrhein-Westfalen fehlt. So ist seit dem Regierungswechsel von 2017 nicht nur ein dramatischer Niedergang des mietpreisgebundenen Wohnungsbaus im Land zu verzeichnen, sondern auch ein ebensolcher Abbau von Mieterschutzrechten und baulichen Standards für mobilitätbeeinträchtigte Menschen.
Die Landesregierung ist dringend aufgerufen, die sozialen Bedarfslagen der Menschen in diesem Land endlich zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen.“