Zum heute im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorgelegten Bericht zu den Vorfällen in einer Kita im Kreis Viersen erklärt Regina Kopp-Herr, stellvertretende Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„In den Kitas, in denen die verdächtige Erzieherin tätig war, fehlte es oftmals an entsprechenden Schutzkonzepten oder sie waren zu ungenau. Die Einrichtungen sind damit leider nicht alleine. Laut Stellungnahme des Deutschen Kinderschutzbundes liegen bundesweit in nur 22% der Kitas und 13% der Schulen Kinderschutzkonzepte vor.
Statt bei der Einbindung solcher Konzepte weiter auf Freiwilligkeit zu setzen, sollte das Land den Kinderschutz in den Kitas mit einer entsprechenden Änderung des Kinderbildungsgesetz (Paragraphen 17) endlich verbindlich regeln. Heute hat die Landesregierung in der Sitzung erklärt, dass sie eine Veränderung des Gesetzes nicht anstrebe. Wir setzen darauf, dass sie im Nachgang ihre Meinung zum Schutz der Kinder noch verändert.
Es kann darüber hinaus nicht sein, dass das Aussprechen von Empfehlungen das scharfe Schwert unserer Landesjugendämter sein soll. Auch hier fehlt es an konsequenten Handlungsmöglichkeiten. Das ist nach der langen Zeit, die wir uns mit dem Thema Kinderschutz und Jugendämtern befassen, traurig. Und sei es Viersen, Lügde oder Bergisch Gladbach: Was muss eigentlich noch passieren, damit man in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden endlich eine Fachaufsicht einführt?
Zudem ist im Zuge der Aufarbeitung der Geschehnisse in der Kita in Viersen heute auch deutlich geworden, dass wir uns mit den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern weiter befassen müssen.
Auch hier ist der Kinderschutz ist aktuell nicht verankert. So ist die Erzieherin in Viersen zwar als ungeeignet im Umgang und der Arbeit mit Kindern bewertet worden. Das änderte jedoch nichts daran, dass sie ihre Ausbildung erfolgreich bestehen konnte.“