Der Stadtrat hat eine wichtige Entscheidung für die Bürgerinnen und Bürger getroffen und die SPD-Fraktion hat sich mit einer guten Lösung durchgesetzt. Bei der Umsetzung der Grundsteuer erscheint Vieles unvorhersehbar. Wir sind dabei auf einem Ozean mit hohem Wellengang. Da ist es nötig, einen klaren und solidarischen Kurs zu bewahren.

Was ist jetzt zu tun?

Es geht darum, die aktuellen Folgen für die Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen und das, was unterschiedlich von den Finanzbehörden bemessen wurde, nicht über einen Kamm zu scheren – das ist eine Scheinklarheit. Vielmehr müssen die Folgen für Wohnen – ob im Eigenheim oder in der Mietwohnung – abgefedert werden. Die teils dramatischen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt erlauben doch überhaupt nichts anderes. Dafür hat die Landesregierung das Instrument der Differenzierung gegeben.

Mit drei Punkten rechtfertigt sie dies:

    1. Es bedürfe keiner besonderen Begründungen durch die Kommunen – diese folgen der Landesgesetzgebung
    2. Bei Beachtung des 2:1-Grundsatzes gäbe es keine verfassungsrechtlichen Bedenken
    3. Die Differenzierung verfolgt das Ziel des Lenkungszwecks, nämlich Wohnnebenkostenstabilisierung.

Die SPD-Fraktion hat eine Mehrheit gefunden für eine geringere Belastung von Wohngrundstücken und verfolgt dabei drei Prinzipien:

  1. Aufkommensneutralität für den städtischen Haushalt.
  2. Differenzierung von Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken.
  3. Festsetzung der Hebesätze und Umsetzung der Reform jetzt und kein Aussetzen der Entscheidung.