Der Finanzausschuss hat heute die globale Mindeststeuer für Deutschland beschlossen. Damit gehen wir effektiv gegen Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer und den unfairen Steuerwettbewerb vor.
Parsa Marvi, zuständiger Berichterstatter:
„Der Finanzausschuss hat heute mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen die Einführung der globalen Mindeststeuer in Deutschland beschlossen. Das ist ein großer Fortschritt bei der Bekämpfung von Gewinnverlagerungen großer Konzerne in Niedrigsteuerländer. Gleichzeitig dämmen wir damit den unfairen Steuerwettbewerb ein.
Die Mindeststeuer gilt sowohl für international als auch für nur national tätige Unternehmensgruppen mit einem Gruppenumsatz oberhalb von 750 Millionen Euro. Durch eine Nachversteuerung von nicht oder niedrig besteuerten Unternehmensgewinnen wird eine Mindestbesteuerung in Höhe von 15 Prozent sichergestellt.
Die Mindestbesteuerung wird entsprechend der EU-Mindestbesteuerungsrichtlinie umgesetzt. Das bedeutet unter anderem, dass auch die international abgestimmten Vereinfachungsregelungen Bestandteil der gesetzlichen Regelungen sind. Dies erleichtert Unternehmen und Finanzverwaltung die Anwendung der Mindeststeuer.
Neben Deutschland werden auch andere wichtige Industrieländer – wie die EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien oder Japan – die globale Mindeststeuer einführen. Die globale Mindeststeuer bietet aufgrund dieses international abgestimmten Vorgehens eine ganz neue Chance, um effektiv gegen Steuervermeidungen vorzugehen.“