Nach dem Verwaltungsgericht Münster hat nun auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass die Auswahlentscheidung von Justizminister Limbach zur Besetzung der Stelle des Präsidenten / der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts NRW rechtswidrig war.
Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Nach der Klatsche durch das Verwaltungsgericht Münster hat nun auch ein zweites Gericht dem amtierenden Justizminister bescheinigt, rechtswidrig gehandelt zu haben. Eine der höchsten Richterstellen in Nordrhein-Westfalen kann durch das Verschulden von Benjamin Limbach weiterhin nicht neu besetzt werden. Damit hat er der Justiz in NRW schweren Schaden zugefügt und sie geschwächt. Seine Aufgabe wäre es aber gewesen, die Justiz zu stärken. Das Fass ist übergelaufen, und die Autorität des Ministers massiv beschädigt. Er ist daher nicht mehr im Amt zu halten. Um weiteren Schaden von der Justiz abzuwenden, muss Herr Limbach seinen Hut nehmen.“