Das Kabinett hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes verabschiedet. Mit der Neuregelung kommt eine umfassende Förderung des Heizungsaustauschs. Klimaschonenderes Heizen soll für jede:n finanzierbar sein. Besonders Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen werden unterstützt.
Matthias Miersch, stellvertretender Vorsitzender:
„Hausbesitzer tauschen ihre Heizungen nur, wenn das für sie finanzierbar ist und sie wissen, wie bei ihnen vor Ort künftig klimafreundlich geheizt werden soll: Mit erneuerbarem Strom, Fernwärme oder beispielsweise auch mit Wasserstoff. Dafür brauchen wir eine angemessene Förderung, insbesondere für Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen, und eine enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung. Wir werden uns die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes deshalb genau anschauen und gründlich beraten.
Bis 2045 wollen wir klimaneutral leben. Die Zeit bis dahin entspricht etwa der Lebensdauer einer Heizungsanlage. Darum müssen wir jetzt die Wärmewende angehen. Deshalb ist es gut und richtig, dass die Bundesregierung jetzt eine Novelle zur Gebäudewärme vorgelegt hat und den Heizungsaustausch entsprechend fördert.“
Verena Hubertz, stellvertretende Vorsitzende:
„Das Förderkonzept zum Heizungsaustausch geht in die richtige Richtung, einen sozial verträglichen Umstieg zu erleichtern. Wir werden uns im Parlament dafür einsetzen, dass der Einstieg in klimaschonenderes Heizen für Bürgerinnen und Bürger bestmöglich sozial abgefedert wird. Es ist immens wichtig, dass wir durch die Förderung insbesondere einkommensschwache Haushalte und Härtefälle gut auffangen. Die vorgesehenen Elemente des Förderprogramms, nämlich die Grundförderung und der Klimabonus sowie zinsvergünstigte Kredite, sind die elementare Grundvoraussetzung dafür.
Die Wärmewende ist eine Generationenfrage, die jetzt vor uns liegt und für alle bezahlbar bleiben muss. Auch beim Mieterschutz muss im parlamentarischen Verfahren noch nachgesteuert werden. Wir werden sicherstellen, dass am Ende nicht die Mieter wegen zusätzlicher Kosten überfordert werden. Die Modernisierungsumlage für Eigentümer gehört für mich klar auf den Prüfstand. Denn mehr Klimaschutz darf nicht dazu führen, dass sich Menschen das Wohnen perspektivisch nicht mehr leisten können.“
Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:
„Mit dem Kabinettsbeschluss wurden bereits Verbesserungen am Gesetzentwurf zugunsten von technologieoffener Anwendung Erneuerbarer Energien vorgenommen. Das Gebäudeenergiegesetz muss für Ermöglichung der beschleunigten Wärmewende und bezahlbare Wärme stehen. Das entspricht auch den Zielsetzungen für das nun anstehende Parlamentarische Verfahren. Je länger Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen fortbestehen, desto unberechenbarer wird für die Menschen bezahlbare Energie. Deswegen brauchen wir den beschleunigten Umstieg auf Erneuerbare Energien auch im Wärmesektor. Der Umstieg muss auch umsetzbar sein – sowohl finanziell als auch technologisch. Deswegen müssen Erneuerbare Energien in ihrer Breite einsetzbar sein und deswegen müssen bedarfsgerechte Förderungen und Verpflichtungen Hand in Hand gehen.“
Bernhard Daldrup, wohnungspolitischer Sprecher:
„Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist es notwendig, die Maßgaben zur kommunalen Wärmeplanung eng mit den Rahmenbedingungen der Wärmegesetzgebung zu verzahnen. Nur so können wir die Potenziale der Nah- und Fernwärme auch für Wohngebäude in der Breite und regionalen Vielfalt bestmöglich nutzen. Wichtig ist uns, bei der Ausgestaltung die Mieterinnen und Mieter nicht zu überfordern. Auch dies gilt es in der Ausgestaltung aufzugreifen.“