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Die Einführung eines Bürgergeldes ist ein zentrales Vorhaben der Ampel-Koalition. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat heute die Eckpunkte des Vorhabens und einen ersten Gesetzesentwurf vorgestellt. Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt die Pläne nachdrücklich.

Dagmar Schmidt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Mit dem Bürgergeld gehen wir die größte Sozialreform seit 20 Jahren an. Wir bringen damit die Grundsicherung für Arbeitssuchende auf die Höhe der Zeit. Wir sorgen für einen Paradigmenwechsel: Mit weniger Bürokratie und mehr Respekt vor der Leistung aller Menschen steht der Sozialstaat allen zur Seite, die ihn brauchen. Im Zentrum steht die Kooperationsvereinbarung die gemeinsam mit den Betroffenen auf Basis ihrer individuellen Stärken, Fähigkeiten und eigenen Vorstellungen in den Jobcentern entwickelt wird. Wir wollen dadurch eine neue Vertrauenskultur zwischen Jobcentern und Betroffenen ermöglichen. Mit der Abschaffung des Vermittlungsvorrangs und der Stärkung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten setzen wir auf eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. Erst Recht in Zeiten wie diesen ist es überfällig, dass auch die Regelsätze der Grundsicherung neu berechnet werden und deutlich ansteigen.”

Martin Rosemann, arbeitspolitischer Sprecher:

„Es braucht eine Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik auf der Höhe der Zeit, die den massiven Änderungen in der Arbeitswelt Rechnung trägt. Denn unser Arbeitsmarkt ist heute gekennzeichnet durch Fach- und Arbeitskräftemangel. Es geht deshalb darum, alle Potenziale zu heben und Menschen zu individuell zu befähigen, ihren Beitrag leisten zu können. Dafür steht das neue Bürgergeld. Dabei steht für uns der Respekt vor der Lebensleistung der Menschen im Vordergrund. Wir wollen ihnen auf Augenhöhe begegnen und eine Kultur des Vertrauens etablieren. Ziel ist es neue Chancen durch Weiterbildung, neue Ansätze wie Coaching und einer Entfristung des Instruments der öffentlich geförderten Beschäftigung zu eröffnen. Aufgrund der guten Erfahrungen während Corona wird der erleichterte Zugang mit Blick auf Vermögensanrechnung und der Übernahme der Kosten der Unterkunft als Regelung entfristet. Gleichzeitig werden die Jobcenter von Bürokratie entlastet. Selbstverständlich muss auch die Bemessung der Regelsätze auf eine neue Basis gestellt werden – gerade angesichts der derzeitigen Preisentwicklung. Mit dem Bürgergeldgesetz des Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein zentrales Projekt des Koalitionsvertrags umgesetzt.“