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Die Vorlage von Eckpunkten zur Tierhaltungskennzeichnung durch den Bundeslandwirtschaftsminister ist ein erster Schritt zur Umsetzung des Koalitionsvertrages. Die jetzt folgende Ausgestaltung muss Planungssicherheit für alle Beteiligten garantieren.

Matthias Miersch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Nach jahrelanger Blockade durch die vorherige Landwirtschaftsministerin hat Cem Özdemir nun die Eckpunkte für eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Das begrüße ich ausdrücklich.

Ziel muss es sein, den Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung und die Nutztierhaltungsverordnung noch in diesem Jahr zu beschließen. Die Landwirte brauchen endlich Planungssicherheit, damit sie investieren können. Dazu gehört auch ein tragfähiger Vorschlag für die Finanzierung der Stallumbauten und für einen rentablen Betrieb. Auch die notwendigen Änderungen im Bau- und Immissionsrecht werden dann geklärt werden.

Sobald der Gesetzentwurf im Bundestag vorliegt, werden wir uns diesen genau anschauen und gründlich beraten. Die Landwirte benötigen einen gesellschaftlich breit akzeptierten und damit über Legislaturperioden hinaus tragfähigen Kompromiss.“

Susanne Mittag, landwirtschaftspolitische Sprecherin:

„Die Beschreibung der unterschiedlichen Haltungsstufen ist ein erster Schritt in Richtung staatliche Tierhaltungskennzeichnung. An der Erarbeitung der weiteren Details werden wir uns intensiv beteiligen. Über die einzelnen Stufen wird noch zu reden sein, insbesondere über die „Bio-Stufe“. Auch bei einer Zielquote von 30 Prozent Bio, muss die konventionelle Landwirtschaft weiterhin in der Lage sein, besonders hochwertige Produkte zu erzeugen.

Denn bei der staatlich verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung sollten wir neben dem ökologischen auch den ökonomischen Faktor nicht aus dem Blick verlieren. Ansonsten werden sich nicht genügend Landwirtinnen und Landwirte daran beteiligen. Aber vielleicht ist die Bio-Stufe eher ein Semantik- als ein Grundsatzproblem. Das dürfte zu lösen sein.

Außerdem haben wir immer dafür plädiert, dass die Haltungskennzeichnung von der Geburt bis zur Schlachtung gelten muss und nicht nur bei der Mast. Auch hier muss Klarheit erfolgen, zumindest mit einer Übergangsregelung. Mit der Mast muss die staatliche Kennzeichnung beginnen, aber am Ende muss unser Ziel eine Regelung für alle drei Nutztierarten über den gesamten Lebensweg sein.“