Viele Unternehmen in Europa kritisieren den Mangel an Fachkräften. Dennoch wurden EU-weite Einwanderungsmöglichkeiten, die derzeit hauptsächlich für hochqualifizierte Arbeitskräfte bestehen, kaum genutzt – auch, weil die Mitgliedstaaten bisher auf ein Gewirr nationaler Systeme setzen. Mit der Neufassung zweier Richtlinien zu langfristigen Aufenthaltsberechtigungen will die EU-Kommission heute eine neue Initiative starten.

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion und heimische SPD-Europaabgeordnete:

“Ich begrüße, dass die EU-Kommission jetzt vorgeschlagen hat, einige Regeln für Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen sowie für langfristige Aufenthaltsberechtigungen zu vereinfachen. Wichtig ist insbesondere, dass die gängelnde Auflage abgeschafft wird, zum Erhalt eines Langzeitaufenthaltstitels fünf Jahre lang nur in einem EU-Staat leben zu dürfen. Wer also nur einmal den Arbeitsort in einen anderen Mitgliedstaat wechselt verlängert damit bisher zugleich die Wartezeit für einen langfristigen Aufenthaltstitel. Auch ein möglicher Talentpool, um kurzfristig speziell aus der Ukraine geflohene Menschen besser in die nationalen Arbeitsmärkte zu integrieren, ist lobenswert.

Dennoch bleiben die Kommissionsvorschläge weit hinter den Forderungen des Parlaments zurück. Wir Abgeordnete hatten unter anderem ausdrücklich gefordert, die Zulassungsregelungen über hochqualifizierte Arbeitskräfte hinaus auszuweiten, denn ein Mangel an Arbeitskräften existiert nicht nur bei Hochqualifizierten, sondern in vielen anderen Bereichen. Das Parlament hat die EU-Kommission in den letzten Jahren in zwei Initiativberichten ermutigt, ambitionierte Reform für Arbeitsmigration vorzulegen. Leider scheint die Kommission diese Ambition nicht zu teilen. Sofern nicht noch weitere Vorschläge kommen, wovon wir leider derzeit nicht ausgehen können, bliebe am Ende dieser Legislaturperiode ein äußerst dürftiges Arbeitszeugnis der Kommissionspräsidentin Von der Leyen bei der so wichtigen Verbesserung legaler Migrationswege.”

Über die Neufassung der zwei Richtlinien werden nun Vertreter*innen von Parlament und Rat verhandeln.