Zur Landtagsdebatte zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes erklärt Georg Fortmeier, Mitglied der SPD-Fraktion im Wirtschaftsausschuss:
Mit dem von uns 2012 geschaffenen Mittelstandsförderungsgesetz sind wir neue Wege der Beteiligung des Mittelstands gegangen. Vor allem die Clearingstelle hat sich in den Jahren als hervorragendes Instrument des Mittelstandes bei der frühzeitigen Beteiligung von Gesetzesvorhaben erwiesen. Aber auch der Mittelstandsbeirat hat sich bewährt.
Bei der Verabschiedung des Mittelstandsförderungsgesetzes 2012 stimmten CDU und FDP gegen die Initiative der rot-grünen Landesregierung. Inzwischen haben alle demokratischen Fraktionen im Landtag erkannt, dass das Gesetz die gestellten Erwartungen erfüllt hat. Deshalb unterstützen wir, dass die Einbindung der Clearingstelle Mittelstand erweitert werden soll.
Nach der Sachverständigenanhörung haben wir Vorschläge der Expertinnen und Experten aufgegriffen. Dazu gehörten zum Beispiel die eindeutige Benennung der Gewerkschafts- und Arbeitnehmervertretungen statt der Fehlbezeichnung ‚sozialpolitische Verbände‘ und eine frühzeitige Information des Landtages über die Stellungnahmen der Clearingstelle. Außerdem wollten wir auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Beirat einen zweiten Sitz für den ArbeitnehmerVize des NRW-Handwerks schaffen. Zudem ist eine fallbezogene Erweiterungsmöglichkeit bei den beratenden Mitgliedern des Beirates nötig.
Obwohl die Vorschläge von den Sachverständigen in der Anhörung begrüßt wurden, wurden sie von den regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP mehrheitlich abgelehnt. Die vielen konkreten Verbesserungshinweise der Expertinnen und Experten blieben bei CDU und FDP ungehört. Wir werden uns bei der nächsten Novellierung erneut dafür einsetzen. Die Beteiligung des Mittelstands hat sich bewährt – und muss jetzt ausgeweitet werden.“