Mit Schreiben vom 01. Februar 2022 hat sich der Landesrechnungshof erneut mit einer schriftlichen Stellungnahme zum Programm „Digitale Verwaltung Nordrhein-Westfalen“ (DVN) geäußert. Bereits im Juni letzten Jahres hat der Landesrechnungshof erhebliche Defizite bei der Umsetzung der Digitalisierung der Landesverwaltung festgestellt. Die Ergebnisse lagen deutlich hinter den Planungen zurück, Struktur und Organisation des Programms waren schwergängig. Zur erneuten Stellungnahme des Landesrechnungshofs in Sachen DVN erklärt Christina Kampmann, digitalpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Statt die Kritik des Landesrechnungshof anzunehmen und die konkreten Verbesserungsvorschläge umzusetzen, hat Minister Pinkwart Ausflüchte gesucht. Im Ausschuss hat er die Kritik des Landesrechnungshofs zu relativieren versucht und vermeintlichen bürokratischen Aufwand sowie rechtliche Grenzen für den langsamen Fortschritt verantwortlich machen wollen.
Jetzt hat der Landesrechnungshof Digitalminister Pinkwart schon wieder ins Hausaufgabenheft geschrieben. Anlass ist ein Bericht des Digitalministeriums zum aktuellen Stand der Digitalisierung der Landesverwaltung. Der Landesrechnungshof hat dem Digitalministerium in seinen Ausführungen in fast jedem Punkt widersprochen. Minister Pinkwart hat damit noch einmal schriftlich vorgelegt bekommen, wie und warum gezielte Verbesserungen des Programms zur digitalen Verwaltung in NRW umzusetzen sind.
Wir fordern Minister Pinkwart nachdrücklich dazu auf, die Kritik des Landesrechnungshof endlich ernst zu nehmen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Hierfür muss er gar nicht kreativ werden, weil der Landesrechnungshof in seiner Stellungnahme sehr konkrete Maßnahmen vorschlägt. Dazu gehören regelmäßige Fortschrittsberichte, ein stärkerer Einfluss des Landtags über das Haushaltsverfahren und eine Stärkung des Beauftragten der Landesregierung für Informationstechnik (CIO). So kann endlich eine stringente Steuerung und Umsetzung des Programms gewährleistet werden. Außerdem erwarten wir vollständige Transparenz und Einbindung, wie sie auch vom Landesrechnungshof vorgeschlagen wird.“