Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen thematisiert heute das Baulandmobilisierungsgesetz als Maßnahme für gutes und bezahlbares Wohnen. Dabei geht es um die Auswertung der schriftlichen Anhörung zum SPD-Antrag „Die Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes nutzen“.
Hierzu erklärt Andreas Becker, baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die Landesregierung muss deutlich mehr für guten und bezahlbaren Wohnraum in Nordrhein-Westfalen tun. Das bestätigt die schriftliche Anhörung zum Baulandmobilisierungsgesetz einmal mehr.
Das Baulandmobilisierungsgesetz wurde im Mai vom Bundestag beschlossen. Es gibt den Kommunen zahlreiche vor allem planungsrechtliche Instrumente an die Hand, um Bauland zu mobilisieren. Ebenso ermöglicht es, zügiger mit der Bebauung eines Grundstücks zu beginnen und auch die Interessen der Mieterinnen und Mieter zu schützen. Angesichts von explodierenden Mieten, mangelndem Wohnraum und immensem Baubedarf ist das ein wichtiges Instrument. Die Landesregierung nutzt es nicht ausreichend.
Im Gegenteil: Die Landesregierung hat maßgeblich dafür gesorgt, dass ein Teil der Regelungen nur in 18 von 396 Kommunen in NRW umgesetzt werden kann, die ausweislich der Mieterschutzverordnung des Landes NRW über einen angespannten Wohnungsmarkt verfügen. Diese Beschränkung auf wenige Kommunen geht an der Realität vorbei. Denn die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist in deutlich mehr Gemeinden angespannt. Doch die Landesregierung hat wichtige Teile der bundesrechtlichen Möglichkeiten einfach ausgehebelt. Das kommt einer Blockade gleich.
Die Landesregierung verweigert den Kommunen damit vielfach, erweiterte, preislimitierte Vorkaufsrechte für brachliegende Grundstücke auszuüben. Ebenso nimmt das Land vielen Kommunen die Möglichkeit, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu erschweren. Dabei ist das ein gutes Instrument, um rasant steigenden Mieten entgegenzuwirken. Die Leidtragenden der Haltung der Landesregierung sind die 10 Millionen Mieterinnen und Mieter in NRW.
Die Stellungnahmen der Kommunen bestärken unsere Auffassung, die Gebietskulissen zu verändern und zu erweitern. Jetzt liegt es an CDU und FDP, mit uns die Landesregierung zu entsprechendem Handeln aufzufordern, damit bundesgesetzliche Regelungen in ganz NRW ihre positiven Wirkungen entfalten.“