Polens Verfassungsgericht hat heute über die Frage des Vorrangs von nationalem Recht gegenüber EU-Recht entschieden. Das Tribunal erachtet zentrale Artikel der EU-Verträge als unvereinbar mit der polnischen Verassung.
Katarina Barley, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und Mitglied im Innenausschuss:
„Das Urteil hat historische Ausmaße, denn es rüttelt am Grundsatz des Vorrangs von europäischem vor nationalem Recht. Das von Polens Regierungspartei besetzte Gericht stellt derselben Regierung einen Freifahrtschein aus, Europarecht zu missachten. Polen kann sich damit nach Belieben von den gemeinsam vereinbarten europäischen Regeln verabschieden. So kann die Europäische Union nicht funktionieren.
Wenn die PiS das Urteil nur als Hebel im Streit um die Corona-Milliarden aus Brüssel benutzen will, hat sie sich gewaltig verschätzt. Durch das Urteil steht Polen mit beiden Beinen außerhalb der europäischen Rechtsordnung. Es ist nicht zu rechtfertigen, in einer solchen Lage europäisches Geld an die polnische Regierung auszuzahlen. Auch die Justiz-Zusammenarbeit mit Polen wird damit in Frage gestellt.
Wenn Europarecht keine Gültigkeit mehr hat, dann kann auch die Europäische Union nicht mehr funktionieren. Deshalb wird dieses Urteil weit über Polen hinaus wirken, wenn sich die EU nicht wehrt.“
Die regierende PiS-Partei hatte das Verfassungsorgan 2015, direkt nach dem Wahlsieg der Nationalkonservativen, als erstes unter ihre Kontrolle gebracht. Auf Antrag von Regierungschef Mateusz Morawiecki befasste es sich seit einigen Monaten mit der Frage, ob eine Reihe von Bestimmungen in den EU-Verträgen mit der polnischen Verfassung vereinbar seien. Die PiS-Regierung befindet sich wegen ihrer umstrittenen Justizreformen in einem seit Jahren andauernden Konflikt mit der EU-Kommission.