Mit der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft und den Corona-Maßnahmen boomen Online-Plattformen wie Uber, Lieferando und Co. Derzeit werden Plattform-Arbeiter*innen jedoch oft fälschlicherweise als Selbstständige eingestuft. Infolgedessen werden ihnen teils bezahlter Urlaub, soziale Sicherheit, menschenwürdige Arbeitsbedingungen oder der Mindestlohn verwehrt. Eine deutliche Mehrheit im Europäischen Parlament fordert jetzt in einem Initiativbericht europäische Vereinbarungen, um die Arbeitsbedingungen für Plattform-Arbeiter*innen zu verbessern: 524 Ja-Stimmen, 39 Nein-Stimmen, 124 Enthaltungen. Gabriele Bischoff, sozialpolitische Sprecherin der Europa-SPD:
„Lebensmittel werden bis an die Haustür gebracht, die Wohnung gereinigt oder ein Fahrdienst angeboten: Jede zehnte Europäer*in hat bereits ihre oder seine Arbeit auf einer Online-Plattform angeboten. Was Kund*innen hilft, bedeutet für viele Arbeiter*innen unter gegenwärtigen Bedingungen schlechte Löhne, unvergütete Rufbereitschaft, fehlende Kranken- oder Unfallversicherung. Darüber hinaus dürfen sie auch noch selbst für Ausrüstung wie Regenjacke, Handys und Transportmittel aufkommen.
Derzeit sind Plattform-Arbeiter*innen nicht europarechtlich geschützt. Deshalb fordert das Europaparlament nun mit einer großen Mehrheit eine umfassende Richtlinie, die Arbeitsbedingungen für alle digitalen Plattform-Arbeiter*innen verbessert, einschließlich der echten Selbstständigen. Wir Sozialdemokrat*innen haben dabei die wichtigste Forderung eingebracht: Mit der Beweislastumkehr müssten zukünftig Unternehmen, nicht die Arbeiter*innen, nachweisen, dass kein ordentliches Arbeitsverhältnis mit ihren Arbeitern besteht und die Person tatsächlich selbstständig arbeitet. Andernfalls muss die Mitarbeiterin als Angestellte betrachtet werden mit allen dazugehörigen Arbeits- und Sozialrechten. So holen wir Plattform-Arbeiter*innen nachhaltig aus der Schein-Selbstständigkeit!
Da die Sozialpartner nicht verhandeln wollen, muss die EU-Kommission ihr Versprechen halten und noch in diesem Jahr einen Richtlinien-Vorschlag vorlegen.“