Unter Willy Brandt, dem ersten sozialdemokratischen Bundeskanzler, führte die Regierung 1971 das BAföG ein. Mehr als 36 Millionen Menschen haben bis heute davon profitiert.
Es war ein gewaltiger Umbruch, als am 1. September 1971 das Bundesausbildungsfördergesetz – kurz: BAföG – in Kraft trat. Denn mit der historischen Entscheidung verschafften die Sozialdemokrat:innen einer breiten Bevölkerungsschicht Zugang zu höherer Bildung. Zuständig war in der sozialliberalen Bundesregierung die Bundesjugendministerin Käte Strobel (SPD). Sie erkannte schon damals ganz richtig den „beachtlichen, ja, entscheidenden Schritt“ hin zu besseren Bildungschancen, den die SPD-geführte Regierung machte, und sprach von einem „ganz erheblichen Stück Weg zum Abbau von Bildungsschranken“.
Die Gesellschaft wurde gerechter
Das BAföG ermöglichte es endlich auch Arbeiterkindern, ein Studium aufzunehmen. Die Gesellschaft wurde dadurch gerechter. Im Laufe der Jahrzehnte wandelte sich das BAföG: Anfangs war es ein reiner Zuschuss, den die Studierenden nicht zurückzahlen mussten. Später wurde daraus ein Volldarlehen. Seit 1990 gilt die noch heute gültige Regel, nach der eine Hälfte ein Zuschuss vom Staat ist. Die andere Hälfte müssen die früheren Empfänger:innen nach Studienende zwar zurückzahlen – allerdings nur einen Betrag in Höhe von maximal 10.000 Euro.
Bis heute hat das BAföG vielen Menschen bessere Bildungschancen ermöglicht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts haben – seit Beginn der Erhebungen 1975 – bis zum diesjährigen Jubiläum mehr als 36 Millionen Menschen vom BAföG profitiert.
Zeit für eine BAföG-Reform
Das BAföG ist und bleibt damit in der langen SPD-Geschichte einer ihrer größten Erfolge. Nun ist es an der Zeit, das BAföG erneut zu reformieren: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll in Zukunft wieder mehr junge Erwachsene erreichen. Im Zukunftsprogramm der SPD für die Bundestagswahl 2021 macht die SPD klar, wie sie dieses Ziel erreichen will:
„Dafür weiten wir die Förderansprüche aus und streben eine schrittweise Rückkehr zum Vollzuschuss an. Das neue Kindergeld ist eine Basisabsicherung für alle bis zum Alter von 25 Jahren. Es macht das BAföG elternunabhängiger. Zugleich werden wir das BAföG und das Aufstiegs-BAföG besser aufeinander abstimmen und perspektivisch zusammenführen. Die Altersgrenzen im BAföG werden wir dazu in einem ersten Schritt aufheben. Und wir brauchen ein Neustart-BAföG, das auch im Erwachsenenalter neue berufliche Wege öffnen und angemessen den Lebensunterhalt sichert.”